Fairplay mit unseren Mitarbeiter:innen und Kund:innen bedeutet für uns, dass wir uns an die Regeln halten. Mit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 1. April 2017 sind wir verpflichtet, nach dem neunten ununterbrochenen Überlassungsmonat die „Equal Pay“-Richtlinie für Mitarbeiter:innen umzusetzen.
Dafür müssen wir bei Unternehmen, in denen kein Branchenzuschlagstarifvertrag greift, die Bruttovergütungsbestandteile eines Stammmitarbeiters in Erfahrung bringen.
Unser Equal Pay Monitor, der alle relevanten Fragen bündelt, erleichtert Unternehmen die Einhaltung der Vorgaben. Einfach herunterladen, das Formular bequem am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post an die betreuende Niederlassungsstelle schicken.
Offene Fragen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, zur Anpassung von Kundentarifen oder zur Personalplanung beantworten dir unsere Ansprechpartner:innen in den Niederlassungen jederzeit gern.
Dein Tempo-Team