Deine monatliche Lohnsteuer wird ausgehend von deinem Bruttolohn und deiner Steuerklasse anhand von Steuertabellen errechnet. In diesen sind steuermindernd allerdings nur bestimmte Freibeträge berücksichtigt. Sofern du regelmäßig höhere steuerrelevante Belastungen hast, ermöglicht ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, dass dir schon bei Auszahlung des Gehaltes mehr Netto vom Brutto bleibt.
Denn durch Freibeträge sinkt dein zu versteuerndes Einkommen. Dein Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten, dein monatliches Nettogehalt steigt.
Um die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens zu nutzen, beantragst du beim Finanzamt einen Freibetrag. Ausgaben, die deine Steuerlast mindern, werden dann sofort berücksichtigt und nicht erst, nachdem du im Folgejahr deine Steuererklärung abgegeben hast.
Den Antrag kannst du bis Ende November des laufenden Jahres stellen – du profitierst dann ab dem kommenden Monat von den geringeren Abzügen. Die Einhaltung dieser Frist ist besonders interessant, wenn du Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld erhältst. Denn bis dahin im laufenden Jahr zu viel bezahlte Steuern werden bereits für den Dezember angerechnet.
Ein höherer Freibetrag für die Lohnsteuer-Ermäßigung kommt in folgenden Fällen in Betracht:
Auf Antrag können diese durch das Finanzamt in die für die Lohnsteuerberechnung relevante ELStAM-Datenbank eingetragen werden.