Erreichbarkeit in Urlaub und Freizeit

Erreichbarkeit im Urlaub

In Kürze beginnt die Urlaubszeit. Dank sinkender Inzidenzen bietet sich nun doch die Möglichkeit, dem Arbeitsalltag auch räumlich zu entfliehen. Doch komplett abschalten und sich erholen, geht das überhaupt? Gerade für Fach- und Führungskräfte scheint dies in der heutigen Arbeitswelt kaum möglich.

Häufig fühlen Mitarbeiter sich verpflichtet, ständig erreichbar zu sein. Auch mancher Arbeitgeber geht fast wie selbstverständlich davon aus. Das Diensthandy reist dann doch mit in den Urlaub. Aber gibt es hierzu eine Verpflichtung? Und wie lassen sich die Belange der Firma mit der notwendigen Erholung besser vereinbaren?

Negative Auswirkungen von ständiger Anspannung

Der Mensch ist darauf ausgerichtet, Phasen von Anspannung und Entspannung zu erleben. Fehlt die Entspannung, sind Geist und Körper auf Dauer überlastet. Das birgt gesundheitliche Risiken. Wenn wir gestresst sind, beschäftigt sich unsere Psyche auch nach Feierabend mit der Arbeit. Körperlich schalten wir ebenfalls nicht in den Erholungsmodus. Wir finden nur schwer in den Schlaf, wachen nachts häufiger auf und sind tagsüber erschöpft und unmotiviert. Dies gilt es zu verhindern, erst recht im Urlaub.

Rechtlicher Anspruch auf einen ungestörten Urlaub

Urlaub hat eine Schutzfunktion für die geistige und körperliche Gesundheit. Nicht zuletzt daher sind gesetzliche Mindestansprüche auf einen ungestörten, erholsamen Urlaub im deutschen Arbeitsrecht formuliert.

Das Bundesurlaubsgesetzt verpflichtet den Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer für mindestens vier Wochen (20 Arbeitstage) im Jahr von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freizustellen. In dieser Zeit haben Sie Gelegenheit zur selbstbestimmten Erholung. Als Arbeitnehmer dürfen Sie also dienstliche Anrufe, E-Mails oder SMS während Ihres Urlaubs ignorieren oder Ihr Smartphone ausschalten. Gegebenenfalls anderslautende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag o.ä. dürften regelmäßig ungültig sein.

Weitere Informationen zum gesetzlichen Urlaubsanspruch finden Sie unter anderem hier:

Bundesurlaubsgesetz: Wie viel Urlaub steht Mitarbeitern zu? (IHK München)

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Praxistipps: Ungestört in den Urlaub fahren

Ungestörter Urlaub für alle? In der Praxis sieht es häufig anders aus. Denn auch als Arbeitnehmer haben Sie meist ein Interesse daran, dass während Ihrer Abwesenheit der Betrieb ohne Einschränkungen weiterläuft. Daher sind wir häufig freiwillig auch im Urlaub erreichbar. Dies gilt umso mehr, je mehr Verantwortung wir in unserer Arbeit tragen.

Fehlen entsprechende Regeln, Absprachen und Vorbereitungen, wird dies jedoch Stress verursachen und den Urlaub spürbar beeinträchtigen. Folgend ein paar konkrete Anregungen, wie Sie dem Druck einer ständigen Erreichbarkeit entgegenwirken.

  1. Offene Aussprache: Wenn Sie unter der Erwartung einer ständigen Erreichbarkeit leiden, sprechen sie dies offen bei Kollegen und Vorgesetzten an. Klären Sie deren Erwartung und versuchen Sie, eine für alle Seiten gute Lösung zu finden.
  2. Gute Urlaubsplanung und Urlaubsvertretung: Eine verbindliche Jahresurlaubsplanung schafft die Voraussetzung für einen unbeschwerten Urlaub. Ideal sind Tandems im Team bei der Projektbearbeitung. Diese vermindern den Druck ständiger Verfügbarkeit - nicht nur während des Urlaubs, sondern auch bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit. Eine frühzeitig organisierte Urlaubsvertretung deckt die täglichen Routineaufgaben während des Urlaubs zuverlässig ab.
  3. Tipp für Führungskräfte: Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und senden Sie die richtigen Signale. Als Führungskraft benötigen Sie ebenfalls Erholung. Wenn Sie sich Ihre Auszeiten bewusst nehmen und dies klar kommunizieren, machen Sie es auch Ihren Mitarbeitern leichter im Urlaub abzuschalten. In der alltäglichen Kommunikation können Sie ebenfalls ein Vorbild sein: Achten Sie darauf, wenn immer es möglich ist, Nachrichten und Mails an Ihre Teammitglieder innerhalb der regulären Arbeitszeiten zu verschicken und nicht am späten Abend oder am Wochenende.

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