Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Arbeitnehmerüberlassung (AGB)

1. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Als Personaldienstleister stellen wir Ihnen auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages (AÜV) unsere Zeitarbeitnehmer/innen (nachfolgend „Mitarbeiter“ genannt, diese Bezeichnung gilt aus Gründen der Lesbarkeit für beide Geschlechter) zur Verfügung. Gemäß § 12 AÜG ist für jeden Auftrag zwischen Ihnen und uns ein schriftlicher Vertrag zu schließen. Diese Verträge werden für uns erst dann verbindlich, wenn eine von Ihnen unterzeichnete Vertragsurkunde bei uns vorliegt. Die AGB sind Bestandteil aller – auch zukünftigen – Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge insbesondere der Arbeitnehmerüberlassungsverträge. Ihre gegebenenfalls abweichenden Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen.

2. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Gemäß § 11 Abs. 6 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterliegt die Tätigkeit des Mitarbeiters den im Entleiherbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die sich hieraus ergebenden Pflichten unbeschadet unserer Pflichten Ihnen obliegen. Die sicherheitstechnische Unterweisung des Mitarbeiters vor Arbeitsaufnahme am Einsatzort in die spezifischen Gefahren des Tätigkeitsortes sowie die entsprechenden Maßnahmen zu deren Abwendung werden gemäß § 12 Abs. 2 ArbSchG von Ihnen vorgenommen. Dabei unterweisen Sie den Mitarbeiter unter Berücksichtigung von dessen Qualifikation und Erfahrung bezogen auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich in Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dies umfasst auch die Unterweisung mit Übung bei der Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung, die gegen tödliche Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden (Risiken der Kategorie III im Anhang I der PSA-Verordnung EU) schützen soll. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Sie überwachen im Einsatzverlauf, dass der Mitarbeiter alle erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen ordnungsgemäß benutzt. Die für die Tätigkeit der Mitarbeiter notwendigen arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorgen bzw. Eignungsuntersuchungen werden Ihrerseits bei der Auftragsvergabe benannt.
Im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wird vereinbart, wer diese veranlasst. Die Angebots- und Wunschvorsorge i.S.d. der ArbMedVV wird durch uns sichergestellt. Sie haben entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen gem. § 10 ArbSchG Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der  Beschäftigten erforderlich sind. Sie verpflichten sich uns einen Arbeitsunfall unverzüglich zu melden und diesen gemeinsam zu untersuchen. Ist der Mitarbeiter gemäß den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften vor der Aufnahme bestimmter Tätigkeiten, z. B. Steuern von Flurförderzeugen schriftlich mit der Ausübung dieser Tätigkeit zu beauftragen, so nehmen Sie die schriftliche Beauftragung vor und lassen uns eine Kopie zukommen. Eine von uns beauftragte Person ermittelt, beurteilt und dokumentiert gem. §§ 5 f. ArbSchG i.V.m. § 11 Abs. 6 AÜG im Rahmen von sicherheitstechnischen Arbeitsplatzbesichtigungen am Tätigkeitsort die Gefährdungen für die Mitarbeiter. Sie gestatten dem von uns Beauftragten den Zugang zu den Arbeitsplätzen. Sollten sich nach durchgeführter Arbeitsplatzbesichtigung die erfassten Arbeitsbedingungen ändern, so informieren Sie uns umgehend. Sie sorgen für die Einhaltung des ArbZG. Soweit behördliche Genehmigungen notwendig sind, werden diese von Ihnen eingeholt. Umbesetzungen der Mitarbeiter von uns innerhalb des Entleihbetriebes sind nur mit vorheriger Zustimmung unsererseits möglich.

3. Haftung

Wir haften neben der Erfüllung der Vertragspflichten bezüglich der überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl der Mitarbeiter im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung für Auswahlverschulden beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vorstehenden Auswahlverpflichtung entstehen. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehenden Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 5.000.000,-- € pro Kalenderjahr begrenzt. Für weiter-gehende Ansprüche haften wir nicht. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle. Sie stellen uns insoweit von allen Ansprüchen, auch solcher Dritter, frei. Wir haften weiterhin nicht, soweit unsere Mitarbeiter mit Geldangelegenheiten, wie Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren und andere Wertsachen betraut werden. Sollten Sie oder Ihre eigenen Mitarbeiter unsere Mitarbeiter im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligen, stellen Sie uns von allen Ansprüchen der benachteiligten Mitarbeiter, im Innen- und soweit möglich im Außenverhältnis frei, die gegenüber uns geltend gemacht werden. Sie ersetzen uns auch einen weitergehenden Schaden. Die Haftung von uns ist ausgeschlossen, sofern nicht innerhalb von drei Kalendermonaten nach Schadenseintritt eine schriftliche Anmeldung des Schadensersatzanspruchs und – im Falle der Ablehnung durch uns – innerhalb von einem Kalendermonat eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt (Ausschlussfrist).

4. Bereitstellung von Mitarbeitern

Bei Vorliegen besonderer Umstände können wir die Bereitstellung von Mitarbeitern zeitlich verschieben. Auch ein Rücktritt vom Vertrag ist ganz oder teilweise möglich. Ein Umstand gilt dann als besonders, wenn die Bereitstellung von Mitarbeitern dauernd oder zeitweise erschwert oder unmöglich gemacht wird. Dies gilt nicht im Falle grob fahrlässiger Vertragsverletzungen durch uns. Soweit wir berechtigt sind, die Bereitstellung von Mitarbeitern zu verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sind Schadensersatzansprüche von Ihnen, gleich welchen Rechtsgrundes, ausgeschlossen. Haben Sie die Unmöglichkeit der Leistung
zu vertreten, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wird Ihr Betrieb legal bestreikt, so stellen wir kein Personal zur Verfügung.

5. Mitarbeiteraustausch

Nimmt der zur Überlassung vorgesehene Mitarbeiter seine Arbeit nicht auf oder setzt er sie nicht fort oder fehlt er aus sonstigen Gründen, sind wir von Ihnen hiervon umgehend zu unterrichten. Wir sind berechtigt, eine Ersatzkraft zu stellen. Ist dies trotz unseres Bemühens nicht möglich, werden wir für die Zeiten von der Überlassungspflicht befreit. Falls Ihnen die Leistungen eines von uns überlassenen Mitarbeiters begründet nicht ausreichend erscheinen und Sie uns innerhalb der ersten vier Stunden nach Dienstantritt davon verständigen, werden wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten eine Ersatzkraft zur Verfügung stellen. Diese vier Stunden werden Ihnen dann jedoch nicht berechnet.

6. Kündigung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Der AÜV kann von beiden Vertragsparteien jederzeit mit der im AÜV angegebenen Frist gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

7. Verschwiegenheit

Unsere Mitarbeiter sind arbeitsvertraglich zur Verschwiegenheit bezüglich aller Ihrer Geschäftsangelegenheiten verpflichtet.

8. Einsatzort

Der überlassene Mitarbeiter ist von uns auf seine berufliche Eignung geprüft und einer bestimmten Berufsgruppe zugeordnet worden. Er wird Ihnen lediglich zur Ausführung der im AÜV angegebenen Tätigkeit zur Verfügung gestellt. Der überlassene Mitarbeiter darf daher nur diejenigen Geräte, Maschinen, Werkzeuge usw. verwenden oder bedienen, die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich sind. Sie haben dafür Sorge zu tragen.

9. Rechnungslegung und Zuschläge

Maßgebend für die Abrechnung ist der auf dem AÜV jeweils vereinbarte Stundenverrechnungssatz. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen wöchentlich Tätigkeitsnachweise vorlegen, die Sie rechtsverbindlich gegenüber uns bestätigen. Bei Monatswechsel im Wochenverlauf sind zwei Tätigkeitsnachweise zu erstellen und von Ihnen am letzten Arbeitstag des Monats sowie am letzten Arbeitstag der Woche zu quittieren. Im Falle des Einsatzes von elektronischer Zeiterfassung erfolgt die wöchentliche Abrechnung auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Sie sind zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückbehaltung bzw. Minderung unserer Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Ansprüche schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Preise gelten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen abzutreten. Unsere Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso berechtigt. Im Falle des Zahlungsverzuges werden die gesamten offenen Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig. Weiterhin haben Sie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Diese betragen derzeit 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Die  Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird von uns vorbehalten. Im Falle einer Stundungsvereinbarung werden Stundungszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes erhoben, sofern in der Stundungsabrede nichts anderes vereinbart ist. Die Zuschläge für Mehr- Nacht-, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit werden wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Nachtarbeit in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr 25%
  • Sonntagsarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr 50%
  • Feiertagsarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr sowie Arbeit an Heiligabend und Silvester nach 14 Uhr 100 %
  • Mehrarbeit, sofern die vereinbarte Wochenarbeitszeit überschritten wurde 25 %

vom Stundenverrechnungssatz.
Zeiten für Rufbereitschaft und Reisezeiten unserer Mitarbeiter werden mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz berechnet.
Von mehreren für eine Arbeitsstunde eines Mitarbeiters anfallenden Zuschlägen wird jeweils nur der höchste berechnet. Ausgenommen sind Nachtarbeitszuschläge. Bei der Ableistung von Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit sind die
Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten. Die Zurverfügungstellung von Werkzeug und sonstigen Arbeitsmitteln ist grundsätzlich nicht im Verrechnungssatz enthalten. Eine angemessene Erhöhung der Preise bleibt vorbehalten, wenn nach
Vertragsabschluss gesetzlich oder tariflich bedingte Lohnerhöhungen eintreten oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, eine Verteuerung herbeiführen. In diesen Fällen sind Sie berechtigt, den Vertrag binnen drei Tagen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Preiserhöhung zu kündigen.

10. Übernahme von Mitarbeitern und Personalvermittlung

Sollte der zur Überlassung vorgesehene Kandidat/in bzw. der überlassene Mitarbeiter nach seiner Vorstellung durch uns oder unmittelbar nach Beendigung seiner Überlassung an Sie, ohne dass er für einen weiteren Arbeitgeber zwischen den Arbeitsverhältnissen tätig geworden ist, für Sie als Arbeitnehmer tätig werden, so gilt dies als Fall der Personalvermittlung. Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ihnen und einem an Sie überlassenen Zeitarbeitnehmer aus der Überlassung wird eine Vermittlungsvergütung fällig. Dies gilt auch, wenn die Begründung des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Beendigung der Überlassung erfolgt, es sei denn, die Begründung des Arbeitsverhältnisses beruht nicht auf der Überlassung des Zeitarbeitnehmers. Die Vermittlungsvergütung bemisst sich anhand des Bruttomonatsgehalts, dass der eingestellte Zeitarbeitnehmer bei Ihnen erhält und beträgt bei Übernahme ab dem ersten Tag der Überlassung bis zum Ablauf des 9. Monats der Überlassung 4 Bruttomonatsgehälter, vom 10. bis Ablauf des 12. Monats 3 Bruttomonatsgehälter, vom 13. bis Ablauf des 15. Monats 2 Bruttomonatsgehälter und vom 16. bis Ablauf des 18. Monats 1 Bruttomonatsgehalt. Nach Ablauf des 18. Monats der Überlassung ist die Übernahme kostenfrei. Bei Einstellung eines Ihnen vorgestellten Bewerbers ohne vorherige Überlassung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten wird eine Vermittlungsvergütung i.H.v. 32 % des zukünftigen Jahresbruttogehaltes bei Ihnen fällig, es sei denn, die Einstellung beruht nicht auf der Vorstellung des Bewerbers. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zur Höhe der Vermittlungsvergütung, sind im Einzelfall möglich und gelten vorrangig. Sie sind verpflichtet, uns Auskunft über das mit dem Zeitarbeitnehmer oder dem vorgestellten Bewerber vereinbarte Bruttomonatsgehalt bzw. Jahresbruttogehalt mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen. Geben Sie zwei Wochen nach Aufforderung durch uns keine Auskunft über die Höhe des Bruttomonats-/Jahresbruttogehaltes, sind Sie verpflichtet, eine Vermittlungsvergütung in Höhe von zwei Kundenmonatsumsätzen zu zahlen, die sich nach dem für den Zeitarbeitnehmer vereinbarten Stundentarif und der von ihm während der Überlassung geleisteten Arbeitszeit oder dem für die Überlassung des Bewerbers vorgesehenen Stundentarif und für diesen vorgesehenen Arbeitszeit bemisst.

11. Schriftformerfordernis und Gerichtsstand

Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und sowohl von uns als auch von Ihnen unterschrieben sind. Dies gilt auch für Änderungen der Schrift-formabrede. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss der gesetzlichen Bestimmungen, die auf internationales Recht verweisen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem mutmaßlichen Willen und den Interessen der Parteien nach Treu und Glauben am ehesten entspricht. Gerichtsstand für alle beiderseitigen Ansprüche aus dem AÜV ist Frankfurt am Main.

12. Handels-und Wirtschaftssanktionen

Sie erklären, dass weder Sie noch Ihre Organe, Mitarbeiter und Konzerngesellschaften oder Parteien, die in Ihrem Besitz stehen oder von Ihnen kontrolliert werden mit Handels- und Wirtschaftssanktionen (Sanktionen) belegt bzw. Gegenstand eines Anspruchs, Verfahrens oder Untersuchung in Bezug auf Sanktionen sind oder gewesen sind. Sie erklären weiterhin, dass Sie weder im Besitz einer Partei stehen noch von einer Partei kontrolliert werden, die mit Sanktionen belegt ist. Sie ergreifen angemessene Maßnahmen, dass Sie, Ihre Mitarbeiter und Konzerngesellschaften etwaige auferlegte Sanktionen einhalten und unternehmen keine Aktivitäten, die dazu führen, dass wir, unsere Konzerngesellschaften und Mitarbeiter gegen Sanktionen verstoßen. Sie versichern, den Unternehmen von uns und Mitarbeitern keine Gelder anzubieten, die von Geschäften oder Transaktionen mit Parteien bzw. Beteiligten herrühren, die mit Sanktionen belegt sind bzw. von Handlungen, welche im Widerspruch zu Sanktionen stehen.

13.Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und der Vertraulichkeit, insbesondere nach EU-DSGVO sowie BDSG n. F., und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

Stand Mai 2023

 

II. Nutzung Business Center -
der Tempo-Team Personaldienstleistungen GmbH (AGB BC)

im Folgenden Tempo-Team genannt

§1 Definitionen

in diesen AGB bezeichnet

"AGB"

die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tempo-Team zur Nutzung des Business Center,

"anwendbares Recht"

alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste geltenden Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen,

"Dienste"

die Website www.tempo-team.com und alle auf ihr oder in sonstiger Weise von Tempo-Team angebotenen Leistungen,

"Dritter"

jede natürliche oder juristische Person mit Ausnahme des Nutzers (bei juristischen Personen einschließlich deren zur Nutzungberechtigten Mitarbeiter) und Tempo-Team,

"Erlaubnisse"

in einem umfassenden Sinne alle Einwilligungen, Zustimmungen, Genehmigungen, Lizenzen und sonstigen Erlaubnissejeglicher Art, gleich auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen und von wem sie zu erteilen sind,

"Fremdinhalte"

alle Inhalte von Diensten, deren Urheber nicht Tempo-Team ist, einschließlich Expertenprofile, Beiträge in Diskussionsforen,

"Inhalte"

alle in oder mittels der Dienste bereitgestellten Materialien und Funktionen jeglicher Art, z.B. grafische Oberflächen, Applikationen,Funktionen, Schnittstellen, Tools, Vorlagen, Texte, Daten, Illustrationen oder Bild- und Tonmaterial,

"kostenfreier Dienst"

einen Dienst, dessen Nutzung der Nutzer nicht gesondert vergüten muss und der nicht integraler Bestandteil eines vom Nutzerzu vergütenden anderen Dienstes ist,

"kostenpflichtiger Dienst"

einen Dienst, dessen Nutzung der Nutzer gesondert vergüten muss oder der integraler Bestandteil eines vom Nutzer zuvergütenden anderen Dienstes ist,

"Nutzer"

jede natürliche oder juristische Person, die zur Nutzung der Dienste berechtigt ist oder sie tatsächlich nutzt,

"Partei"

entweder den Nutzer oder Tempo-Team,

"Parteien"

den Nutzer und Tempo-Team gemeinsam,

"Schadcode"

Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Löschroboter, beschädigte Dateien oder andere Computerprogrammroutinen,die dafür gedacht oder objektiv geeignet sind, EDV-Systeme oder elektronische Daten zu beschädigen, zu beeinträchtigenoder heimlich abzufangen,

"sonstige Vereinbarungen"

jede zwischen dem Nutzer und Tempo-Team geltende Vereinbarung über die Bereitstellung bzw. Nutzung der Dienste mitAusnahme der vorliegenden AGB, wie z.B. andere anwendbare Geschäftsbedingungen von Tempo-Team(z.B. „Technische Nutzungsbedingungen“, „Nutzungsbedingungen zum Profileintrag und zur Nutzung der Tempo-TeamBewerberdatenbank“) oder mit dem Nutzer schriftlich abgeschlossene Nutzungsverträge,

"Zugangsdaten"

alle Angaben, die einen Zugang zu Diensten ermöglichen, einschließlich Nutzernamen und Passwörter.

 

§2 Regelungszweck und Geltungsbereich

  1. Diese AGB regeln die Bereitstellung der Dienste durch Tempo-Team und ihre Nutzung durch den Nutzer. Tempo-Team stellt die Dienste nach Maßgabe dieser AGB und der sonstigen Vereinbarungen bereit. Der Nutzer hat bei der Nutzung der Dienste diese AGB, die sonstigen Vereinbarungen und anwendbares Recht einzuhalten.
  2. Diese AGB gelten, soweit
    • sie durch Verweis oder Bezugnahme wirksam in sonstige Vereinbarungen mit dem Nutzer einbezogen sind oder
    • ihre Geltung mit dem Nutzer anderweitig wirksam vereinbart ist.
  3. Das Verhältnis zwischen den Parteien wird durch diese AGB nicht abschließend geregelt. Unberührt bleiben insbesondere weiter gehende Rechte und Pflichten der Parteien
    • nach anwendbarem Recht, sofern sie nicht in diesen AGB oder in einer sonstigen Vereinbarung ausdrücklich abbedungen sind und
    • nach sonstigen Vereinbarungen.
  4. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer sonstigen Vereinbarung gelten diese AGB nachrangig, es sei denn, die sonstige Vereinbarung erklärt die AGB ausdrücklich für vorrangig. Weiter gehende Rechte und Pflichten der Parteien aus einer sonstigen Vereinbarung bleiben unberührt.

§3 Inhalt und Beschaffenheit der Dienste

  1. Tempo-Team gibt keine irgendwie geartete Zusicherung oder Garantie bezüglich der optischen, funktionalen, technischen, inhaltlichen und sonstigen Gestaltung, Qualität oder sonstigen Beschaffenheit der Dienste oder Inhalte, ihrer rechtzeitigen oder durchgängigen Verfügbarkeit, der Art und Weise ihrer Bereitstellung oder ihrer Brauchbarkeit für bestimmte Zwecke.
  2. Obgleich sich Tempo-Team um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Dienste bemüht, kann es insbesondere aufgrund von Wartungs-, Sicherheits-, Kapazitäts- und Datenspeicherungsbelangen vorübergehend zu Ausfällen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Dienste kommen. Die Dienste werden dem Nutzer stets nur wie im jeweiligen Zeitpunkt vorhanden bereitgestellt.
  3. Tempo-Team weist darauf hin, dass die Dienste Fremdinhalte beinhalten und dass Tempo-Team keine vollständige Kontrolle solcher Fremdinhalte bzgl. Gesetzmäßigkeit, Authentizität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder anderer Kriterien vornimmt.
  4. Tempo-Team darf alle Inhalte ändern, sperren und löschen. Soweit Inhalte von einem Nutzer in einen Dienst eingestellt oder Tempo-Team zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellt wurden, macht Tempo-Team von diesem Recht jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes Gebrauch (z.B. objektive Anhaltspunkte für veraltete, irreführende oder unzutreffende Inhalte oder für einen Verstoß gegen anwendbares Recht). Tempo-Team ist nicht verpflichtet, Inhalte die von einem Nutzer in einen Dienst eingestellt oder Tempo-Team zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellt wurden, zu ändern, zu sperren oder zu löschen.
  5. Tempo-Team ist nicht verantwortlich für Störungen oder Unterbrechungen der geschuldeten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt, d.h. für Umstände, die nicht im Einflussbereich von Tempo-Team liegen. Für die Dauer des Leistungshindernisses ist Tempo-Team von der Pflicht zur Erbringung der Leistung befreit, verliert aber zugleich den Anspruch auf die Gegenleistung. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, Arbeitskämpfe und Handlungen und Unterlassungen von Dienstleistern von Tempo-Team (z.B. Telekommunikationsanbieter, Stromversorger). Als höhere Gewalt gilt ferner die Beeinträchtigung der EDV-Systeme von Tempo-Team oder seiner Dienstleister durch Schadcode oder Angriffe durch "Hacker", sofern Tempo-Team angemessene Schutzvorkehrungen gegen solche Ereignisse getroffen hat.
  6. Auf die Erbringung kostenfreier Dienste besteht kein Anspruch. Tempo-Team kann kostenfreie Dienste jederzeit nach freiem Ermessen ändern oder einstellen. Einer Unterrichtung der Nutzer oder einer Anpassung der AGB bzw. sonstiger Vereinbarungen bedarf es in diesem Fall nicht.

§4 Nutzung der Dienste

  1. Dem Nutzer ist es untersagt,
    • die Dienste ohne eine dazu erforderliche Registrierung zu nutzen oder bei der Registrierung falsche, unvollständige oder irreführende Angaben zu machen,
    • die Dienste für andere als die eigenen, internen Geschäftszwecke oder anderweitig entgegen der festgelegten Verwendungszwecke zu nutzen,
    • sich durch Manipulation technischer Einrichtungen oder mit anderen Mitteln unbefugten Zugang zu den Diensten zu verschaffen,
    • auf die Dienste in anderer Weise als über die von Tempo-Team bereitgestellten Benutzeroberflächen und Schnittstellen zuzugreifen, insbesondere im Wege manueller oder automatisierter Verfahren, mittels Schadcode, Software oder Scripts oder unter Zugriff auf fremde Konten,
    • Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen oder objektiv vorhersehbar dazu geeignet sind, in die Netze, Server, Datenbanken oder sonstigen Elemente der Dienste einzugreifen, sie zu manipulieren oder die Nutzbarkeit der Dienste für Tempo-Team oder andere Nutzer spürbar zu beeinträchtigen,
    • in anderen als von Tempo-Team schriftlich gestatteten Fällen bzw. in einer anderen als von Tempo-Team schriftlich gestatteten Art und Weise irgendwelchen Dritten (einschließlich z.B. verbundenen Unternehmen) die Nutzung der Dienste zu gestatten oder zu ermöglichen (einschließlich z.B. durch die Überlassung von Zugangsdaten),
    • einen Dienst, andere als die von dem Nutzer selber in einen Dienst eingestellten Inhalte, andere als die vom Nutzer zur Einstellung in einen Dienst an Tempo-Team bereitgestellten Inhalte oder aus der Nutzung eines Dienstes gewonnenen Informationen zu vervielfältigen, zu bearbeiten, umzugestalten, in Verkehr zu bringen, weiterzugeben, zu übertragen, zu verbreiten, wiederzugeben, zu veröffentlichen, zu übermitteln, vorzuführen, zu senden, zu vermarkten, zu verkaufen, zu vermieten, rückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zur Nutzung durch Dritte anzubieten oder bereitzuhalten, Dritten zugänglich zu machen oder Dritten ihre Nutzung zu gestatten, es sei denn, die betreffende Handlung ist dem Nutzer kraft Gesetzes, nach den AGB oder nach sonstigen Vereinbarungen erlaubt oder wurde ihm zuvor schriftlich von Tempo-Team gestattet,
    • Inhalte in einen Dienst einzustellen oder Tempo-Team zur Einstellung in einen Dienst bereitzustellen, die Drittrechte (z.B. Persönlichkeitsrechte, geistige Schutzrechte oder Geschäftsgeheimnisse) verletzen, unlauteren Wettbewerb begründen, verleumderisch, beleidigend, sittenwidrig, bedrohend, obszön oder belästigend sind, Schadcode enthalten, falsch oder irreführend sind oder anderweitig gegen anwendbares Recht, diese AGB oder sonstige Vereinbarungen verstoßen,
    • an Inhalten angebrachte oder mit ihnen verbundene Eigentums-, Herkunfts- oder Schutzrechtsvermerke und sonstige Hinweise auf Dritte zu entfernen, abzuändern, unkenntlich zu machen oder zu verschleiern,
    • nach Beendigung seines Nutzungsvertrags mit Tempo-Team weiterhin auf die im Nutzungsvertrag geregelten Dienste und Inhalte zuzugreifen.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet
    • seine Zugangsdaten für registrierungspflichtige Dienste geheim zu halten und gegen die Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen,
    • seine Zugangsdaten unverzüglich von Tempo-Team ändern zu lassen, falls er Kenntnis oder Anlass zu der Vermutung hat, dass Dritte davon Kenntnis erlangt haben bzw. haben könnten,
    • Tempo-Team unaufgefordert und unverzüglich zu benachrichtigen, falls er Kenntnis oder Anlass zu der Vermutung hat, dass nichtberechtigte Dritte einen Dienst unter Verwendung seiner Zugangsdaten oder seines Zugangs nutzen,
    • Tempo-Team auf Verlangen durch die Bereitstellung von Informationen und durch sonstige erforderliche und zumutbare Handlungen bei der Aufklärung von Fällen der unberechtigten Nutzung der Dienste durch Dritte unter Missbrauch der Zugangsdaten oder des Zugangs des Nutzers zu unterstützen,
    • von sich aus alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen und Tempo-Team auf Verlangen bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen, um Gefahren (z.B. Mängel, Störungen oder Schäden) schnellstmöglich aufzuklären und von Tempo-Team und anderen Nutzern abzuwenden und zu vermindern, falls solche Gefahren mit dem Nutzer, seinen Zugangsdaten, seinem Zugang oder seiner Nutzung der Dienste zusammenhängen,
    • Tempo-Team schnellstmöglich auf von ihm erkannte Mängel, Störungen oder Schäden der Dienste und/oder Inhalte aufmerksam zu machen, damit Tempo-Team geeignete Maßnahmen treffen kann,
    • seine bei Vertragsschluss anzugebenden Daten, Registrierungsdaten und Profilangaben im Falle von Änderungen unverzüglich zu aktualisieren,
    • Dritte in die Nutzung der Dienste einzuweisen, sofern in die Nutzung der Dienste durch Dritte auf Wunsch oder mit Zustimmung des Nutzers von Tempo-Team schriftlich eingewilligt wurde,
    • in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die von ihm in einen Dienst eingestellten oder Tempo-Team zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, und dass er über alle Erlaubnisse verfügt, die für seine Nutzung der Dienste und für eine solche Einstellung oder Bereitstellung von Inhalten erforderlich sind, einschließlich etwaiger behördlicher, datenschutzrechtlicher, urheberrechtlicher, gewerberechtlicher und arbeitsrechtlicher Erlaubnisse.

§5 Nutzungsrechte

  1. Mit der Einstellung von Inhalten in einen Dienst oder ihrer Bereitstellung an Tempo-Team zur Einstellung in einen Dienst räumt der Nutzer Tempo-Team automatisch ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, widerrufbares Recht zur Nutzung und Verwertung der Inhalte im für die Vertragszwecke dienlichen Umfang ein. Diese Rechtseinräumung schließt insbesondere das Recht ein, die Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, umzugestalten, mit anderen Inhalten zu verbinden, in Online- und Offline-Materialien zu integrieren, zu vervielfältigen, in Verkehr zu bringen, drahtgebunden, drahtlos oder mittels sonstiger Netzwerktechnik zu übertragen, zu verbreiten, in Datenbanken, Websites und das Internet einzuspeisen, zur Nutzung durch Dritte anzubieten oder bereitzuhalten, wiederzugeben, Dritten zugänglich zu machen, zu übermitteln, vorzuführen, zu vermieten, zu senden und Dritten eine Nutzung der Inhalte zu gestatten.
  2. Der Nutzer erhält hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufbares Recht, die betreffenden Dienste für die Laufzeit des Vertragsverhältnisses nach näherer Maßgabe der AGB und der sonstigen Vereinbarungen in dem darin festgelegten bzw. vorausgesetzten Umfang für eigene, interne Geschäftszwecke zu nutzen.
  3. Der Nutzer erhält hiermit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich aus datenschutzrechtlichen Gründen befristetes Recht , die aus der Nutzung eines Dienstes gewonnenen Kandidatenprofile in einer während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses erlangten Fassung nach Maßgabe dieser AGB für eigene, interne Geschäftszwecke zu nutzen.

§6 Haftung

  1. Die Haftung von Tempo-Team für Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit kostenfreien Diensten ist ausgeschlossen.
  2. Die Haftung von Tempo-Team für Schadensersatz wegen einfacher Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Diensten ist wie folgt beschränkt:
    • Tempo-Team haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis jeweils nur der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden,
    • Tempo-Team haftet nicht wegen einfacher Fahrlässigkeit im Übrigen.
  3. §6 Nr. 1 und § 6 Nr. 2 gelten entsprechend für die Haftung von Tempo-Team für vergebliche Aufwendungen.
  4. Tempo-Team haftet nicht für die mit den Diensten und Inhalten ggf. verlinkten Angebote und Informationen Dritter.
  5. Keine der Haftungsbeschränkungen nach diesen AGB gilt in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), bei schuldhaft verursachten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine Garantie übernommen wurde.
  6. Der Nutzer haftet für alle Handlungen und Unterlassungen aus oder im Zusammenhang mit einer Nutzung seiner Zugangsdaten und seines Zugangs durch Dritte, als handele es sich dabei um eigene Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers.
  7. Der Nutzer stellt Tempo-Team von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vermeintlichen oder festgestellten Verletzung ihrer Schutzrechte Tempo-Team geltend machen und die der Nutzer zu vertreten hat, z.B. weil
    • solche Ansprüche die von dem Nutzer in einen Dienst eingestellten oder Tempo-Team zur Einstellung in einen Dienst bereitgestellten Inhalte betreffen oder
    • die Schutzrechtsverletzung von einem Dritten begangen wurde, dem der Nutzer entgegen der AGB oder einer sonstigen Vereinbarung die Nutzung von Diensten, Inhalten oder daraus gewonnenen Informationen gestattet oder ermöglicht hat oder
    • die Schutzrechtsverletzung von einem von Tempo-Team autorisierten Dritten begangen wurde, für den der Nutzer gemäß §6 Nr. 6 haftet, als handele es sich dabei um eigene Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers.

Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§7 Datenschutz

Tempo-Team hält die anwendbaren Datenschutzgesetze ein. Tempo-Team erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Nutzers, einschließlich der vom Nutzer angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner Nutzung der von Tempo-Team erbrachten Leistungen. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte im Rahmen der Erbringung der Dienste findet nur statt, wenn und soweit dies nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zulässig ist.

§8 Kündigung des Vertragsverhältnisses

  1. Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Nutzers gegen die AGB oder gegen sonstige Vereinbarungen darf Tempo-Team das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen. Als schwerwiegender Verstoß gilt unter anderem jede vom Nutzer zu vertretende Handlung der in § 4 Nr. 1 a) - i) bezeichneten Art.
  2. Sobald und solange ein tatsachengestützter Verdacht besteht, dass Umstände vorliegen, die Tempo-Team zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer berechtigen, darf Tempo-Team vorübergehend den Zugang des Nutzers zu den Diensten und Inhalten sperren und die Leistungserbringung gegenüber dem Nutzer einstellen.
  3. Tempo-Team darf das Vertragsverhältnis mit dem Nutzer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn
    • sich die Vermögensverhältnisse des Nutzers wesentlich verschlechtern und dadurch die ordnungsgemäße Vertragserfüllung gefährdet wird,
    • ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers gestellt und nicht binnen 14 Tagen zurückgenommen oder abgelehnt wird,
    • über das Vermögen des Nutzers das Insolvenzverfahren eröffnet wird,
    • die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wird.
  4. Die Bestimmungen aus § 4 Nr. 1 g), i), aus § 5 Nr. 3, aus § 6 Nr. 6 und Nr. 7, aus § 9 sowie aus § 10 gelten über das Ende des mit dem Nutzer bestehenden Vertragsverhältnisses hinaus auf unbestimmte Zeit fort, gleich aus welchem Grund und auf welcher Grundlage das Vertragsverhältnis beendet wurde.

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese AGB unterliegen deutschem Recht.
  2. Sofern nicht in einem Nutzungsvertrag abweichend geregelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main. Tempo-Team hat jedoch das Recht, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§10 Schlussbestimmungen

  1. Tempo-Team behält sich vor, diese AGB und/oder die Vergütung für die Nutzung einzelner Dienste jederzeit zu ändern. Tempo-Team wird den Nutzer über die Änderung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform informieren. Der Nutzer ist berechtigt, der Änderung bis spätestens zwei (2) Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden zu widersprechen. Widerspricht der Nutzer nicht oder nicht fristgerecht in Textform, so gilt die Zustimmung des Nutzers zur Änderung als erteilt und die neue Regelung tritt gegenüber dem Nutzer zum geplanten Datum in Kraft. Widerspricht der Nutzer fristgerecht, so hat Tempo-Team die Wahl, das von der Änderung betroffene Vertragsverhältnis mit dem Nutzer unter Fortgeltung der alten Regelung fortzusetzen oder es zum Datum des Wirksamwerdens der geplanten Änderung zu kündigen. Tempo-Team wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung auf das Kündigungsrecht von Tempo-Team, die vom Nutzer einzuhaltende Widerspruchsfrist und die Folgen eines Widerspruchs besonders hinweisen.
  2. Jede Partei hält die ihr von der anderen Partei mitgeteilten oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen zu ihrer Offenbarung verpflichtet ist oder ein Informationsaustausch zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
  3. Tempo-Team ist berechtigt, die Zahlungsansprüche gegen den Nutzer sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung des Nutzers an Dritte zu übertragen oder einzelne Ansprüche an Dritte abzutreten. Im Falle der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten findet § 10 Nr. 1 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass der Nutzer nach entsprechender Änderungsmitteilung durch Tempo-Team berechtigt ist, das Vertragsverhältnis auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen. Der Nutzer darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nicht ohne Zustimmung von Tempo-Team an Dritte übertragen oder Dritten zur Ausübung überlassen. Zur Abtretung von Ansprüchen ist der Nutzer nicht berechtigt.

Stand Oktober 2016

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