Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Arbeitnehmerüberlassung (AGB)

Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit Tempo-Team sich schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt.

1. Behördliche Genehmigung

Tempo-Team besitzt die unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit in Düsseldorf.

2. Rechtsstellung der Tempo-Team Mitarbeiter

Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Tempo-Team Mitarbeitern und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen Tempo-Team Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.

3. Auswahl der Tempo-Team Mitarbeiter

Tempo-Team stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Tempo-Team Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten 6 Stunden nach Arbeitsaufnahme eines Tempo-Team Mitarbeiters meldet, werden bis zu 6 Arbeitsstunden nicht berechnet. Tempo-Team kann während des laufenden Einsatzes Tempo-Team Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Tempo-Team Mitarbeiter austauschen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.

4. Einsatz der Tempo-Team Mitarbeiter und Streik

Der Kunde setzt Tempo-Team Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Tempo-Team Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit, Einsatzort und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Tempo-Team und dem Kunden vereinbart werden.

Außerdem setzt der Kunde Tempo-Team Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Tempo-Team insoweit ausdrücklich von allen  Ansprüchen frei.

Der Kunde zahlt Tempo-Team Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse.

Der Kunde informiert Tempo-Team unverzüglich über geplante Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen. Sollte der Kunde von einem rechtmäßigen Arbeitskampf betroffen sein, werden die im Einsatz befindlichen Mitarbeiter abgezogen, es sei denn, der Einsatz soll im Rahmen eines für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen und der Mitarbeiter stimmt dem Einsatz zu.

5. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Der Kunde versichert, die Daten der Tempo-Team Mitarbeiter nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften und ausschließlich zum Zwecke der Einsatzabwicklung zu verarbeiten sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten der Tempo-Team Mitarbeiter zu ergreifen, die die Pflichten des Art. 25 DSGVO erfüllen. Er verpflichtet sich ferner dazu, die Daten nur für die Dauer zu speichern, die nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist und sie zu löschen, soweit keine Archivierung nach den gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben ist.

6. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen

Für die Tempo-Team Mitarbeiter finden die zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie die gegebenenfalls für eine bestimmte Branche anwendbaren Tarifverträge über Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer und diverse betriebliche Vereinbarungen Anwendung.

7. Arbeitsschutz

Gemäß § 11 Absatz 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit der Tempo-Team Mitarbeiter den für den Kundenbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber, insbesondere zur Einhaltung von §§ 5, 6 ArbSchG, obliegen dem Kunden unbeschadet der Pflichten von Tempo-Team. Der Kunde gewährt Tempo-Team oder deren Beauftragten (u. a. Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten) den Zutritt zum Tätigkeitsort der Tempo-Team Mitarbeiter und legt ihnen auf Wunsch die in Bezug auf ihr Arbeitsschutzsystem bestehende Dokumentation zur Einsicht vor. Ein Arbeitsunfall ist der betreuenden Tempo-Team Niederlassung unverzüglich zu melden und wird gemeinsam untersucht. Der Kunde wird Tempo-Team über die notwendige Angebots- und Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vor Arbeitsantritt informieren.

8. Tarife und Sonderkündigungsrecht

Zur Umsetzung eines für eine bestimmte Branche geltenden tariflichen Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer wird der Kunde Tempo-Team mitteilen, welcher Branche der Einsatzbetrieb zugehört und ob bzw. welche Tarifverträge oder zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen im Einsatzbetrieb anwendbar sind. Der Kunde hat Tempo-Team das regelmäßig gezahlte Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Kunde steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein.

Sofern sich Änderungen in der Branchenzugehörigkeit, den anwendbaren Tarifverträgen oder den zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen ergeben, wird der Kunde Tempo-Team hierüber informieren.

Sofern für eine bestimmte Branche die Zahlung eines Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer nicht vorgesehen ist oder nachträglich entfällt, erhöht sich der Netto-Kundentarif nach Ablauf von 9 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Tempo-Team Mitarbeiters um 1,5 % bzw. nach Ablauf von 12 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Tempo-Team Mitarbeiters um insgesamt 3 %.

Maßgebend für die Berechnung der einzelnen Frist ist der Überlassungsbeginn im Kundenbetrieb und nicht der Zeitpunkt, in dem o. g. Branchenzuschlag entfällt. Wird der Einsatz für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrochen, so wird der Zuschlag nach der Unterbrechung unter Anrechnung der vorangegangenen Überlassungszeiten fällig. Ungeachtet dieser Zuschlagsregelung ist Tempo-Team berechtigt, die Kundentarife nach billigem Ermessen zu erhöhen. Eine Berechtigung zur Tariferhöhung besteht darüber hinaus, wenn sich die von Tempo-Team an Tempo-Team Mitarbeiter zu zahlende Vergütung aufgrund einer Änderung der vereinbarten Tätigkeit, gesetzlicher (z.B. gesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen (z.B. sonstige arbeitsvertragliche Verpflichtungen von Tempo-Team gegenüber dem Tempo-Team Mitarbeiter) erhöht.

Tariferhöhungen wird Tempo-Team dem Kunden anzeigen. Die Erhöhung wird 2 Wochen nach Zugang der Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen, ansonsten gilt die Erhöhung als vereinbart.

Tempo-Team steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu, wenn die angepassten Tarife nicht gezahlt werden.

9. Zeiterfassung

Die Erfassung der von Tempo-Team Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden erfolgt per elektronischer Zeiterfassung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde den Nutzungsbedingungen vor der erstmaligen Nutzung zustimmt. Diese sind im Zeitportal aktiv durch eine berechtigte Person zu bestätigen.

Soweit und solange eine elektronische Zeiterfassung nicht erfolgt oder erfolgen kann, z. B. mangels Bestätigung der Nutzungsbedingungen, legt jeder Tempo-Team Mitarbeiter wöchentlich einen Stundennachweis vor, aus dem die von ihm geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen. Der Kunde lässt die geleisteten Arbeitsstunden und den Anspruch auf Leistungszulagen auf dem Stundennachweis wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen. Können Stundennachweise keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist Tempo-Team berechtigt, die vom Tempo-Team Mitarbeiter erfassten Stunden gegenüber
dem Kunden abzurechnen.

10. Stundensatz und Abrechnung

Sind Fahrtkosten an den Mitarbeiter zu zahlen, ist Tempo-Team berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dienstreisen werden dem Kunden entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Abrechnung erfolgt wöchentlich auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Tempo-Team.

Beanstandungen an Rechnungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht innerhalb von drei Kalendermonaten ab Zugang der Rechnung schriftlich geltend gemacht werden.

11. Haftung

11.1 Tempo-Team haftet bezüglich aller überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung für Auswahlverschulden beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehende Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 5.000.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
11.2 Bezüglich der sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten haftet Tempo-Team für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet Tempo-Team nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht hinsichtlich der bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Die Höhe der Haftung gemäß Ziffer 11.2 für sämtliche daraus entstehenden Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 1.000.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
11.3 Für weitergehende Ansprüche haftet Tempo-Team nicht. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Körperschäden/Todesfälle.
11.4 Soweit die Haftung nach diesem Rahmenvertrag ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organmitglieder und Mitarbeiter von Tempo-Team.
11.5 Die Haftung von Tempo-Team ist ausgeschlossen, sofern nicht innerhalb von drei Kalendermonaten nach Schadenseintritt eine schriftliche Anmeldung des  Schadensersatzanspruchs und – im Falle der Ablehnung durch Tempo-Team – innerhalb von einem Kalendermonat eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt (Ausschlussfrist).

12. Vorbeschäftigung des Mitarbeiters

Der Kunde wird Tempo-Team zur Einhaltung des AÜG unverzüglich mitteilen, wenn ein Tempo-Team Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten vor Überlassung beim Kunden oder einem verbundenen Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG direkt angestellt oder als Zeitarbeitnehmer beschäftigt war. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der sich ergebenden Mehrkosten im Hinblick auf den betroffenen Tempo-Team Mitarbeiter.

13. Personalvermittlung

Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem an ihn überlassenen Tempo-Team Mitarbeiter aus der Überlassung wird eine Vermittlungsvergütung fällig. Dies gilt auch, wenn die Begründung des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung erfolgt, es sei denn, die Begründung des Arbeitsverhältnisses beruht nicht auf der Überlassung des Tempo-Team Mitarbeiters.

Die Vermittlungsvergütung bemisst sich anhand des Bruttomonatsgehalts, das der eingestellte Tempo-Team Mitarbeiter beim Kunden erhält und beträgt bei Übernahme ab dem ersten Tag der Überlassung bis zum Ablauf des 9. Monats der Überlassung 4 Bruttomonatsgehälter, vom 10. bis Ablauf des 12. Monats 3 Bruttomonatsgehälter, vom 13. bis Ablauf des 15. Monats 2 Bruttomonatsgehälter und vom 16. bis Ablauf des 18. Monats 1 Bruttomonatsgehalt.

Bei Einstellung eines dem Kunden vorgestellten Bewerbers ohne vorherige Überlassung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten wird eine Vermittlungsvergütung i. H. v. 32 % des zukünftigen Bruttojahresgehalts beim Kunden fällig.

Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zur Höhe der Vermittlungsvergütung, sind möglich und gelten vorrangig.

Der Kunde ist verpflichtet, Tempo-Team Auskunft über das mit dem Tempo-Team Mitarbeiter oder dem vorgestellten Bewerber vereinbarte Bruttomonatsgehalt bzw. Bruttojahresgehalt mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von Tempo-Team. Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart.

15. Sonstiges

Der Kunde versichert, dass er sich nicht im Besitz oder unter Kontrolle einer Partei befindet oder im Namen einer solchen Partei handelt, die von Sanktionen betroffen ist, und dass weder der Kunde selbst noch eine seiner verbundenen Unternehmen noch einer seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder Beschäftigten eine mit Sanktionen belegte Partei ist. Der Kunde versichert, dass er sich nicht im Besitz oder unter der Kontrolle einer Partei befindet oder im Namen einer solchen Partei handelt, die jemals Gegenstand einer Klage, eines Verfahrens, eines Bescheids oder einer Untersuchung im Zusammenhang mit Sanktionen war, und dass ein solches Besitz- oder Kontrollverhältnis weder bei dem Kunden selbst noch bei einem seiner verbundenen Unternehmen noch bei einem seiner Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder Beschäftigten jemals vorlag. Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Kunde und seine verbundenen Unternehmen sich an Sanktionen halten und sich nicht an Aktivitäten beteiligen, die Tempo-Team, seine Geschäftsführer, Beschäftigten oder Zeitarbeitnehmer dazu veranlassen würden, gegen Sanktionen zu verstoßen. Der Kunde stellt sicher, dass er Tempo-Team keine Gelder zur Verfügung stellt, die aus Geschäften oder Transaktionen mit einer Partei stammen, die von Sanktionen belegt ist, oder aus Handlungen, die gegen Sanktionen verstoßen. Wenn der Kunde während der Laufzeit des Vertrages selbst oder seine verbundenen Unternehmen bzw. Geschäftsführer, leitende Angestellte, Beschäftigte u.ä. mit Sanktionen belegt werden sollten, ist Tempo-Team berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne zu irgendeiner Art von Entschädigung verpflichtet zu sein.

Sollte eine Vertragspartei aus Gründen höherer Gewalt wie z.B. Feuer, Streik, Aussperrung, kriegerische Ereignisse, staatliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Sabotage etc. nicht in der Lage sein, ihren Verpflichtungen unter diesem Vertrag nachzukommen, ist sie insoweit von den entsprechenden Verpflichtungen befreit, aber nur für den Zeitraum, in dem der Zustand höherer Gewalt anhält. Dies gilt auch für den Fall einer Pandemie (z.B. Covid-19) welche sich wirtschaftlich oder rechtlich wesentlich auf die Durchführbarkeit dieses Vertrages auswirkt (z.B. behördliche angeordnete Ausgangssperren, Anordnungen zur Betriebsschließung, Quarantäne, Arbeitsunfähigkeit einer nicht unerheblichen Anzahl von Zeitarbeitnehmern, u.ä.). Der Eintritt eines solchen Ereignisses ist der anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsparteien werden sich in solchen Fällen umgehend miteinander in Verbindung setzen und über die voraussichtliche Dauer bzw. den Umfang der störenden Auswirkungen und über die zu ergreifenden Maßnahmen beraten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, mit allen technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Mitteln dafür zu sorgen, dass die Erfüllung dieses Vertrages wieder sichergestellt wird. Schadensersatzansprüche der Parteien sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte der Zustand der höheren Gewalt mehr als 6 Monate anhalten, hat jede Vertragspartei das Recht zur Kündigung dieses Vertrages.

Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.

Sämtliche vom Kunden an Tempo-Team zu entrichtenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

Stand 15.02.2024

 

Cookie Einstellungen Cookie-Einstellungen

Willkommen! Übernimm die Kontrolle über deine Cookies.

Bei Tempo-Team kombinieren wir die Kraft der heutigen Technologie mit der Leidenschaft unserer HR-Experten, um eine menschlichere Erfahrung zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, verwenden wir Cookies. Cookies helfen uns dabei, ein nahtloses Surferlebnis zu bieten, indem die Cookies dich bei jedem Besuch der Website erkennen und unserem Team helfen, zu verstehen, welche Teile der Website für dich am interessantesten sind. Bei den Cookie-Einstellungen auf dieser Seite stehen dir "Alle akzeptieren" sowie "Alle ablehnen" zur Auswahl. Du kannst deine Einstellungen jedoch jederzeit ändern bzw. über "Cookie-Einstellungen" individuell anpassen. Bitte beachte, dass du dadurch möglicherweise einige Funktionen verlierst.
Weitere Informationen findest du in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt Unsere Cookies. Informiere dich vorab auch über die Art und Weise wie wir deine Daten verarbeiten in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen
Alle ablehnen
Alle akzeptieren

Cookie-Präferenzzentrum

Du befindest dich auf www.tempo-team.de, der Website von Tempo-Team Management Holding GmbH, im Folgenden als "Tempo-Team" oder "wir" bezeichnet. Unsere Website (www.tempo-team.de und ihre Subdomains) verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die über deinen Browser auf deinem Gerät (Computer, Tablet oder Mobiltelefon) gespeichert werden, um die Nutzung der Website zu vereinfachen, bestimmte Funktionen zu aktivieren und den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten. Wir verwenden Cookies, um unseren Website-Besuchern eine bessere Erfahrung zu bieten, Präferenzen zu identifizieren, technische Probleme zu diagnostizieren, Trends zu analysieren und uns allgemein bei der Verbesserung unserer Website zu helfen. Die Informationen in den Cookies beziehen sich auf dein Gerät, deinen Browser und die Art und Weise, wie du unsere Inhalte durchblätterst, und sind nicht mit deinem Namen, deiner Adresse oder deiner E-Mail-Adresse verknüpft. Soweit personenbezogene Daten mit Cookies erhoben werden, werden diese nur gemäß unserer Datenschutzhinweise im Abschnitt Unsere Cookies verarbeitet.

Alle ablehnen Alle akzeptieren
Erforderliche Cookies

Diese Cookies sind erforderlich, damit die Webseite funktioniert, und können in unseren Systemen nicht ausgeschaltet werden. Sie werden normalerweise nur als Reaktion auf von dir durchgeführte Aktionen festgelegt, die einer Anforderung von Diensten gleichkommen, z. B. das Festlegen deiner Datenschutzeinstellungen, das Anmelden oder das Ausfüllen von Formularen. Du kannst deinen Browser so einstellen, dass dieser Cookies blockiert oder du über diese Cookies benachrichtigt wirst. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Marketing & Statistik Cookies

Diese Cookies können über unsere Website von unseren Werbepartnern gesetzt werden. Sie können von diesen Unternehmen verwendet werden, um ein Profil deiner Interessen zu erstellen und dir relevante Anzeigen auf anderen Websites zu zeigen. Sie speichern nicht direkt personenbezogene Daten, basieren jedoch auf einer einzigartigen Identifizierung deines Browsers und Internet-Geräts. Wenn du diese Cookies nicht zulässt, wirst du weniger gezielte Werbung erleben und einige Funktionen auf unserer Website stehen dir nicht zur Verfügung.

Speichern