Auch im Juli und August gab es wieder Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht. Unter anderem trat zum 6. Juli 2017 das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen in Kraft. Es soll künftig für mehr Lohngerechtigkeit sorgen.
Mit dem Entgelttransparenzgesetz erhalten Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern nun einen neuen Auskunftsanspruch. Der Betrieb muss auf Anfrage die Höhe der Bezahlung der Arbeitnehmergruppe im Betrieb offenlegen, die die gleiche Arbeit ausübt.
Weitere Änderungen betreffen Regelungen für besondere Arbeitnehmergruppen. Z.B. kann künftig für DRK-Schwestern die Überlassungshöchstdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt außer Kraft gesetzt werden. Dies soll den Erhalt von DRK-Schwestern in Krankenhäusern sichern.
Neue Haftungsregelungen in der Fleischindustrie im Verhältnis von Konzernen und Subunternehmern sollen die Arbeitnehmerrechte stärken. Die Liste der Berufskrankheiten wurde erweitert. Und die Schonbeträge in der Kriegsopferfürsorge wurden erhöht.
Ausführlichere Informationen zu den gesetzlichen Neuregelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
Ausführliche Informationen zum Entgelttransparenzgesetz finden Sie hier.