Wegen der steigenden Corona-Infektionen hat der Deutsche Bundestag am 18.11.2021 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet, die am 19.11.2021 vom Bundesrat bestätigt wurden und auch weiterhin bundesweit einheitliche Mindeststandards gegen das Coronavirus definieren. Die beschriebenen Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 19. März 2022 und umfassen u.a. eine Ausweitung der 3G*-Regel am Arbeitsplatz sowie die damit verbundene Kontrollpflicht durch den Arbeitgeber.
Wir haben Ihnen nachfolgen alle relevanten Informationen zusammen gestellt, die Sie als Entleiher in der Zusammenarbeit mit unseren Mitarbeitern beachten müssen.