Die Geburt eines Kindes ist für viele Menschen ein herausragendes Ereignis und das nicht nur im Privaten. Auch beruflich ergibt sich eine völlig neue Situation. Im folgenden Beitrag betrachten wir, was die Veränderung mit sich bringt und wie du dich bestmöglich darauf vorbereiten kannst.
Damit Mütter und Väter ihrem neugeborenen Nachwuchs die notwendige Aufmerksamkeit schenken können, gibt es im Arbeitsrecht das Instrument der Elternzeit. Während der Elternzeit könnt ihr euch ganz eurem Kind widmen, es versorgen und betreuen.
Wenn du nach der beruflichen Pause wieder in deinen Job zurückfinden möchten, kann dies eine Herausforderung sein. Je früher du die Elternzeit und die anschließende Wiederaufnahme der Arbeit planst, desto leichter fällt der Wiedereinstieg.
Eine rechtzeitige Vorbereitung für den Wiedereinstieg fängt bereits bei der Familienplanung an – spätestens jedoch mit der Schwangerschaft. Dann stellt sich nämlich die Frage: „Wie sage ich es meinem Chef.“
Dies gilt übrigens nicht nur für die Schwangere, sondern auch für den künftigen Vater, wenn er die Möglichkeit der Elternzeit nutzen möchte.
Viele Kollegen und auch Vorgesetzte werden sich mit dir über den Nachwuchs freuen. Gleichzeitig bedeutet dies für den Betrieb zusätzliche Umstände und Aufwand. Verkündige die frohe Botschaft möglichst frühzeitig, wobei ein wenig Fingerspitzengefühl gefragt ist. Dein Vorgesetzter oder Chef sollte es direkt von dir persönlich und keinesfalls als letzter erfahren.
Nachdem du die Neuigkeit im Betrieb verkündet hast, geht es darum, deine Elternzeit zu planen. Sofern du die werdende Mutter bist, ist zudem schon vor der eigentlichen Elternzeit eine Schwangerschaftsvertretung zu organisieren.
Hierzu vereinbarst du am besten einen Gesprächstermin mit deinem Vorgesetzten.
Im Laufe von Schwangerschaft und Elternzeit kann sich natürlich noch vieles ändern, überlege dennoch bereits vor diesem Gespräch, wie du dir deinen beruflichen Wiedereinstieg vorstellst. Folgende Fragen, können eine Hilfestellung sein.
Führe das Planungsgespräch am besten lösungsorientiert und proaktiv. Zudem solltest du die Ergebnisse schriftlich festhalten. So hast du eine Erinnerungsstütze und kannst gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt darauf verweisen.
Wenn dir ein Protokoll zu förmlich erscheint, ist auch eine zusammenfassende E-Mail, die du an deine Gesprächspartner schickst, eine elegante Lösung.
Mit der Geburt eines Kindes verändern sich die Lebensumstände gravierend. Auch wenn du noch so intensiv planst, kann sich während deiner Auszeit vom Beruf vieles ändern. Vielleicht nimmt deine Lebens- und Karriereplanung eine ganz andere Richtung. Auch im Betrieb sind Veränderungen möglich, wenn z.B. Kollegen und Vorgesetzte in dieser Zeit wechseln. Bitte daher vor dem Beginn deiner Auszeit um ein aussagekräftiges Zwischenzeugnis.
Du musst selbst entscheiden, wie ausschließlich du die Elternzeit für dein Kind und deine Familie nutzen möchtest. Für den späteren Wiedereinstieg in den Beruf ist es natürlich hilfreich, wenn du Kontakt zu deinen Kollegen und Vorgesetzten hältst.
Vielleicht bietet dir die Elternzeit auch Raum, um dich beruflich weiter zu qualifizieren und über den Tellerrand zu schauen. Oder du entscheidest dich bereits frühzeitig für eine Teilzeitbeschäftigung und bist mit reduzierten Stunden für deinen Arbeitgeber tätig. Abhängig von deiner privaten Situation gibt es hier die verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten.
Ein ganz wesentlicher Punkt, wenn der Wiedereinstieg näher rückt, ist die Frage der Kinderbetreuung. Wenn du wieder arbeiten gehst, möchtest du dein Kind bestens versorgt wissen.
Glücklich ist, wer eine flexible Partnerin bzw. einen flexiblen Partner und Großeltern in der Nähe hat, mit denen die Kinderbetreuung organisiert werden kann. Ein Platz in der Kindertagesstätte, eine Tagesmutter oder ein Au-Pair können Alternativen sein. Größere Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern inzwischen auch immer öfter ein Betreuungsangebot für die Kinder an. Damit der Wiedereinstieg gelingt, solltest du dich möglichst früh um die Kinderbetreuung kümmern.
Eine Frage, die sich für viele Wiedereinsteiger nach der Elternzeit stellt: Fange ich gleich voll an zu arbeiten oder gehe ich meinem Beruf zuerst in Teilzeit nach?
Zuerst einmal musst du klären, was du persönlich sowie gegebenenfalls dein Partner bzw. Partnerin sich wünschen. Auch die Kinderbetreuung ist oftmals ein Faktor.
Sofern du zu deinem alten Arbeitgeber zurückkehrst, ist dann zu berücksichtigen, welche Möglichkeiten hier bestehen. Während der Schwangerschaft und Elternzeit genießt du einen weitreichenden Kündigungsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen muss dein Arbeitgeber dir auch Teilzeitarbeit ermöglichen. Du hast allerdings keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, dein Anstellungsverhältnis nach der Elternzeit nach deinen Vorstellungen abzuändern.
Nicht zuletzt solltest du auch den Einfluss der verschiedenen Beschäftigungsarten auf deine späteren Ansprüche an die Renten- und Sozialversicherung bedenken.
Der Schutz und das Wohl des Kindes besitzt in Deutschland einen besonderen Stellenwert. Dies spiegelt sich im Arbeitsrecht wider.
Während der Elternzeit kannst du dich voll und ganz dem Kindeswohl widmen, ohne dir Sorgen um die berufliche Situation zu machen.
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kannst du Elternzeit von deinem Arbeitgeber verlangen. Er muss dich pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit erhältst du keinen Lohn, zum Ausgleich kannst du jedoch Elterngeld bzw. Elterngeld Plus beantragen.
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Wiedereinstieg auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz. Du kannst in dieser Zeit also nicht in Arbeitslosigkeit abrutschen und anschließend auch nicht von deinem Arbeitgeber für eine Tätigkeit verpflichtet werden, die dich schlechter als deine bisherige stellt.
Oftmals besteht nach der Elternzeit der Wunsch, nicht direkt voll in den Beruf einzusteigen. Hier bietet sich eine Beschäftigung in Teilzeit an. Zu beachten ist, dass es kein Recht auf Teilzeit im Rahmen der Elternzeit gibt.
Der Arbeitgeber ist dennoch unter bestimmten Umständen verpflichtet, eine Teilbeschäftigung zu ermöglichen. Ausschlaggebend ist hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Wenn du nach der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung anstrebst, solltest du dies frühzeitig mit deinem Arbeitgeber besprechen. Bedenke, dass mit der Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung der durch die Elternzeit begründete Anspruch auf deine ursprüngliche Vollzeitstelle entfallen kann.
Aufgrund der gesetzlichen Schutzrechte im Rahmen der Elternzeit ist es sehr zu empfehlen, den beruflichen Wiedereinstieg beim alten Arbeitgeber zu suchen.
Manchmal passt es jedoch einfach nicht mehr und ein Arbeitgeberwechsel steht an. Wenn du auf der Suche nach einer Beschäftigung bist, in der du Kind, Familie und Beruf vereinbaren kannst, schaue dich gerne in unserer Jobbörse um. Wir haben viele Stellenangebote, die dir gute Möglichkeiten bieten: