Wiedereinstieg nach Schwangerschaft und Elternzeit

Beruf & Karriere: Ratgeber Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Die Geburt eines Kindes ist für viele Menschen ein herausragendes Ereignis und das nicht nur im Privaten. Auch beruflich ergibt sich eine völlig neue Situation. Im folgenden Beitrag betrachten wir, was die Veränderung mit sich bringt und wie du dich bestmöglich darauf vorbereiten kannst.

Damit Mütter und Väter ihrem neugeborenen Nachwuchs die notwendige Aufmerksamkeit schenken können, gibt es im Arbeitsrecht das Instrument der Elternzeit. Während der Elternzeit könnt ihr euch ganz eurem Kind widmen, es versorgen und betreuen.

Wenn du nach der beruflichen Pause wieder in deinen Job zurückfinden möchten, kann dies eine Herausforderung sein. Je früher du die Elternzeit und die anschließende Wiederaufnahme der Arbeit planst, desto leichter fällt der Wiedereinstieg.

Vorbereitungen vor Mutterschutz und Elternzeit

Eine rechtzeitige Vorbereitung für den Wiedereinstieg fängt bereits bei der Familienplanung an – spätestens jedoch mit der Schwangerschaft. Dann stellt sich nämlich die Frage: „Wie sage ich es meinem Chef.“

Dies gilt übrigens nicht nur für die Schwangere, sondern auch für den künftigen Vater, wenn er die Möglichkeit der Elternzeit nutzen möchte.

Viele Kollegen und auch Vorgesetzte werden sich mit dir über den Nachwuchs freuen. Gleichzeitig bedeutet dies für den Betrieb zusätzliche Umstände und Aufwand. Verkündige die frohe Botschaft möglichst frühzeitig, wobei ein wenig Fingerspitzengefühl gefragt ist. Dein Vorgesetzter oder Chef sollte es direkt von dir persönlich und keinesfalls als letzter erfahren.

Nachdem du die Neuigkeit im Betrieb verkündet hast, geht es darum, deine Elternzeit zu planen. Sofern du die werdende Mutter bist, ist zudem schon vor der eigentlichen Elternzeit eine Schwangerschaftsvertretung zu organisieren.

Hierzu vereinbarst du am besten einen Gesprächstermin mit deinem Vorgesetzten.

Im Laufe von Schwangerschaft und Elternzeit kann sich natürlich noch vieles ändern, überlege dennoch bereits vor diesem Gespräch, wie du dir deinen beruflichen Wiedereinstieg vorstellst. Folgende Fragen, können eine Hilfestellung sein.

Allgemeine Fragen zur Karriereplanung:

  • Möchtest du nach der Elternzeit wieder auf deine alte Position zurückkehren oder planst du eine berufliche Veränderung, evtl. sogar einen Arbeitgeberwechsel?
  • Wie lange möchtest du pausieren?
  • Möchtest du nach der Elternzeit sofort wieder voll einsteigen oder strebst du vorerst eine Teilzeitbeschäftigung an?
  • Wie wird in deinem Unternehmen mit der Situation umgegangen und welche Erfahrungen haben Kollegen gemacht, als sie Eltern wurden?
  • Wünschst du während der Elternzeit regelmäßigen Kontakt und wie lässt sich dies organisieren?
  • Gibt es in deinem Unternehmen spezielle Angebote und Programme, um während der Elternzeit auf dem Laufenden zu bleiben und ggf. an Fortbildungen teilzunehmen?
  • Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es (Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Mutterschaftsgeld etc.)?

Spezielle Fragen zu deiner Tätigkeit im Betrieb und einer notwendigen Vertretung

  • Welche Aufgaben und Tätigkeiten umfasst deine Arbeit (Stellenbeschreibung, Aufzählung, Checklisten)?
  • Wer von deinen Kollegen könnte dich während der Schwangerschaft und Elternzeit gut vertreten?
  • Welche Kollegen verfügen über welche Kenntnisse und Erfahrungen in deinem Einsatzbereich?
  • In welchem Zeitrahmen kann und sollte die Übergabe stattfinden?
  • Welche Dinge müssen vorher unbedingt noch erledigt werden?
  • Wie wird das erforderliche Wissen weitergeben oder dokumentiert?
  • Wie sieht deine Erreichbarkeit während der Schwangerschaft bzw. Elternzeit aus? Möchtest du währenddessen mögliche Rückfragen beantworten bzw. Hilfestellungen geben?

Führe das Planungsgespräch am besten lösungsorientiert und proaktiv. Zudem solltest du die Ergebnisse schriftlich festhalten. So hast du eine Erinnerungsstütze und kannst gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt darauf verweisen.

Wenn dir ein Protokoll zu förmlich erscheint, ist auch eine zusammenfassende E-Mail, die du an deine Gesprächspartner schickst, eine elegante Lösung.

Tipp: Zwischenzeugnis vor Beginn der Elternzeit

Mit der Geburt eines Kindes verändern sich die Lebensumstände gravierend. Auch wenn du noch so intensiv planst, kann sich während deiner Auszeit vom Beruf vieles ändern. Vielleicht nimmt deine Lebens- und Karriereplanung eine ganz andere Richtung. Auch im Betrieb sind Veränderungen möglich, wenn z.B. Kollegen und Vorgesetzte in dieser Zeit wechseln. Bitte daher vor dem Beginn deiner Auszeit um ein aussagekräftiges Zwischenzeugnis.

Während der Elternzeit

Du musst selbst entscheiden, wie ausschließlich du die Elternzeit für dein Kind und deine Familie nutzen möchtest. Für den späteren Wiedereinstieg in den Beruf ist es natürlich hilfreich, wenn du Kontakt zu deinen Kollegen und Vorgesetzten hältst.

Vielleicht bietet dir die Elternzeit auch Raum, um dich beruflich weiter zu qualifizieren und über den Tellerrand zu schauen. Oder du entscheidest dich bereits frühzeitig für eine Teilzeitbeschäftigung und bist mit reduzierten Stunden für deinen Arbeitgeber tätig. Abhängig von deiner privaten Situation gibt es hier die verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten.

Kinderbetreuung als wesentliche Voraussetzung

Ein ganz wesentlicher Punkt, wenn der Wiedereinstieg näher rückt, ist die Frage der Kinderbetreuung. Wenn du wieder arbeiten gehst, möchtest du dein Kind bestens versorgt wissen.

Glücklich ist, wer eine flexible Partnerin bzw. einen flexiblen Partner und Großeltern in der Nähe hat, mit denen die Kinderbetreuung organisiert werden kann. Ein Platz in der Kindertagesstätte, eine Tagesmutter oder ein Au-Pair können Alternativen sein. Größere Unternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern inzwischen auch immer öfter ein Betreuungsangebot für die Kinder an. Damit der Wiedereinstieg gelingt, solltest du dich möglichst früh um die Kinderbetreuung kümmern.

Wiedereinstieg in Teilzeit oder Vollzeit?

Eine Frage, die sich für viele Wiedereinsteiger nach der Elternzeit stellt: Fange ich gleich voll an zu arbeiten oder gehe ich meinem Beruf zuerst in Teilzeit nach?

Zuerst einmal musst du klären, was du persönlich sowie gegebenenfalls dein Partner bzw. Partnerin sich wünschen. Auch die Kinderbetreuung ist oftmals ein Faktor.

Sofern du zu deinem alten Arbeitgeber zurückkehrst, ist dann zu berücksichtigen, welche Möglichkeiten hier bestehen. Während der Schwangerschaft und Elternzeit genießt du einen weitreichenden Kündigungsschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen muss dein Arbeitgeber dir auch Teilzeitarbeit ermöglichen. Du hast allerdings keinen grundsätzlichen Anspruch darauf, dein Anstellungsverhältnis nach der Elternzeit nach deinen Vorstellungen abzuändern.

Nicht zuletzt solltest du auch den Einfluss der verschiedenen Beschäftigungsarten auf deine späteren Ansprüche an die Renten- und Sozialversicherung bedenken.

Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen zum beruflichen Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Der Schutz und das Wohl des Kindes besitzt in Deutschland einen besonderen Stellenwert. Dies spiegelt sich im Arbeitsrecht wider.

Während der Elternzeit kannst du dich voll und ganz dem Kindeswohl widmen, ohne dir Sorgen um die berufliche Situation zu machen.

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kannst du Elternzeit von deinem Arbeitgeber verlangen. Er muss dich pro Kind bis zu 3 Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit erhältst du keinen Lohn, zum Ausgleich kannst du jedoch Elterngeld bzw. Elterngeld Plus beantragen.

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Wiedereinstieg auf einem gleichwertigen Arbeitsplatz. Du kannst in dieser Zeit also nicht in Arbeitslosigkeit abrutschen und anschließend auch nicht von deinem Arbeitgeber für eine Tätigkeit verpflichtet werden, die dich schlechter als deine bisherige stellt.

Oftmals besteht nach der Elternzeit der Wunsch, nicht direkt voll in den Beruf einzusteigen. Hier bietet sich eine Beschäftigung in Teilzeit an. Zu beachten ist, dass es kein Recht auf Teilzeit im Rahmen der Elternzeit gibt.

Der Arbeitgeber ist dennoch unter bestimmten Umständen verpflichtet, eine Teilbeschäftigung zu ermöglichen. Ausschlaggebend ist hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

Wenn du nach der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung anstrebst, solltest du dies frühzeitig mit deinem Arbeitgeber besprechen. Bedenke, dass mit der Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung der durch die Elternzeit begründete Anspruch auf deine ursprüngliche Vollzeitstelle entfallen kann.

Wiedereinstieg nach Schwangerschaft und Elternzeit in der Zeitarbeit

Aufgrund der gesetzlichen Schutzrechte im Rahmen der Elternzeit ist es sehr zu empfehlen, den beruflichen Wiedereinstieg beim alten Arbeitgeber zu suchen.

Manchmal passt es jedoch einfach nicht mehr und ein Arbeitgeberwechsel steht an. Wenn du auf der Suche nach einer Beschäftigung bist, in der du Kind, Familie und Beruf vereinbaren kannst, schaue dich gerne in unserer Jobbörse um. Wir haben viele Stellenangebote, die dir gute Möglichkeiten bieten:

 

Zur Jobsuche

 

Zurück zur Newsübersicht

Cookie Einstellungen Cookie-Einstellungen

Willkommen! Übernimm die Kontrolle über deine Cookies.

Bei Tempo-Team kombinieren wir die Kraft der heutigen Technologie mit der Leidenschaft unserer HR-Experten, um eine menschlichere Erfahrung zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, verwenden wir Cookies. Cookies helfen uns dabei, ein nahtloses Surferlebnis zu bieten, indem die Cookies dich bei jedem Besuch der Website erkennen und unserem Team helfen, zu verstehen, welche Teile der Website für dich am interessantesten sind. Bei den Cookie-Einstellungen auf dieser Seite stehen dir "Alle akzeptieren" sowie "Alle ablehnen" zur Auswahl. Du kannst deine Einstellungen jedoch jederzeit ändern bzw. über "Cookie-Einstellungen" individuell anpassen. Bitte beachte, dass du dadurch möglicherweise einige Funktionen verlierst.
Weitere Informationen findest du in unseren Datenschutzhinweisen im Abschnitt Unsere Cookies. Informiere dich vorab auch über die Art und Weise wie wir deine Daten verarbeiten in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen
Alle ablehnen
Alle akzeptieren

Cookie-Präferenzzentrum

Du befindest dich auf www.tempo-team.de, der Website von Tempo-Team Management Holding GmbH, im Folgenden als "Tempo-Team" oder "wir" bezeichnet. Unsere Website (www.tempo-team.de und ihre Subdomains) verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die über deinen Browser auf deinem Gerät (Computer, Tablet oder Mobiltelefon) gespeichert werden, um die Nutzung der Website zu vereinfachen, bestimmte Funktionen zu aktivieren und den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten. Wir verwenden Cookies, um unseren Website-Besuchern eine bessere Erfahrung zu bieten, Präferenzen zu identifizieren, technische Probleme zu diagnostizieren, Trends zu analysieren und uns allgemein bei der Verbesserung unserer Website zu helfen. Die Informationen in den Cookies beziehen sich auf dein Gerät, deinen Browser und die Art und Weise, wie du unsere Inhalte durchblätterst, und sind nicht mit deinem Namen, deiner Adresse oder deiner E-Mail-Adresse verknüpft. Soweit personenbezogene Daten mit Cookies erhoben werden, werden diese nur gemäß unserer Datenschutzhinweise im Abschnitt Unsere Cookies verarbeitet.

Alle ablehnen Alle akzeptieren
Erforderliche Cookies

Diese Cookies sind erforderlich, damit die Webseite funktioniert, und können in unseren Systemen nicht ausgeschaltet werden. Sie werden normalerweise nur als Reaktion auf von dir durchgeführte Aktionen festgelegt, die einer Anforderung von Diensten gleichkommen, z. B. das Festlegen deiner Datenschutzeinstellungen, das Anmelden oder das Ausfüllen von Formularen. Du kannst deinen Browser so einstellen, dass dieser Cookies blockiert oder du über diese Cookies benachrichtigt wirst. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Marketing & Statistik Cookies

Diese Cookies können über unsere Website von unseren Werbepartnern gesetzt werden. Sie können von diesen Unternehmen verwendet werden, um ein Profil deiner Interessen zu erstellen und dir relevante Anzeigen auf anderen Websites zu zeigen. Sie speichern nicht direkt personenbezogene Daten, basieren jedoch auf einer einzigartigen Identifizierung deines Browsers und Internet-Geräts. Wenn du diese Cookies nicht zulässt, wirst du weniger gezielte Werbung erleben und einige Funktionen auf unserer Website stehen dir nicht zur Verfügung.

Speichern