Nicht immer verläuft das Leben schnurgeradeaus. Gerade in unserer modernen Arbeitswelt finden sich in immer mehr Erwerbsbiographien Brüche und Pausen. Dies ist grundsätzlich auch gar nicht schlimm und kann Sie sogar interessanter machen. Doch wie geben Sie bei einer Bewerbung Lücken im Lebenslauf konkret an?
Wann und in welcher Form müssen Lücken im Lebenslauf erklärt werden? Wie bewerten Personalentscheider diese? Und kann man nicht auch Lücken im Lebenslauf einfach überspielen oder mit falschen Angaben füllen?
Der Lebenslauf ist ein entscheidender Bestandteil einer Bewerbung. Er gibt dem Personalentscheider nicht nur einen Überblick über den beruflichen Werdegang des Kandidaten. Gleichzeitig vermittelt er einen Einblick über dessen Motivationen und Ziele. Ein Lebenslauf voller Lücken kann daher problematisch sein. Werden diese dann noch ungeschickt dargestellt oder offensichtlich verschleiert, sinken die Einstellungschancen.
Ein tabellarischer Lebenslauf ist üblicherweise in kurzen Stichworten geschrieben. Platz für ausführliche Erläuterungen fehlt hier. Sie wirken dann oftmals wie halbherzige Entschuldigungen oder Rechtfertigungen. Daher sollten Sie im Lebenslauf darauf verzichten und ausführlichere Erklärung im persönlichen Vorstellungsgespräch geben.
Falls möglich, können Sie natürlich den Grund in Stichworten benennen (z.B. private Weiterbildung, Auslandsaufenthalt, häusliche Pflege eines Angehörigen etc.). Ansonsten gilt: Lassen Sie die Lücke erst einmal stehen und überzeugen Sie mit Ihren übrigen Angaben und einem engagierten Bewerbungsanschreiben.
Entscheidend ist, wie lange die Pause zwischen zwei beruflichen Stationen im Lebenslauf ist. In der Regel können zwischen zwei Anstellungen oder Abschluss des Studiums und Eintritt ins Berufsleben durchaus 2-3 Monate vergehen. Für diesen Zeitraum müssen Sie also nicht unbedingt eine Begründung anführen. Ist die Pause länger, wird sich der Personaler dafür interessieren. Hier sollten Sie ihm dann Auskunft geben können.
Nicht selten sind es private Gründe, die zu einer Lücke oder einem Bruch in der Erwerbsbiographie führen. Wenn Sie es vertreten können, sollten Sie die Gründe auch offen benennen. Damit verhindern Sie Spekulationen und Sie können oftmals sogar positive Aspekte hervorheben – Elternzeit, die Pflege eines Angehörigen oder eine Auszeit wegen eines ehrenamtlichen Engagements oder einer beruflichen Neuorientierung sind typische Beispiele hierfür. Aber auch ein Scheitern z.B. in der Selbstständigkeit kann positiv auf den Gesamteindruck einzahlen, wenn Sie z.B. offen darüber sprechen, welche Fehler Sie gemacht oder was Sie daraus gelernt haben.
Schwieriger kann mitunter eine Auszeit aus gesundheitlichen Gründen sein. Denn natürlich möchte der Personalentscheider verhindern, dass mögliche persönliche Beeinträchtigungen sich künftig negativ auf sein Unternehmen auswirken. Vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine chronische Erkrankung handelt, sollten Sie daher darauf hinweisen, wenn Sie wieder vollständig genesen und einsatzbereit sind. Sie sind nicht verpflichtet genauere Angaben zur Diagnose zu machen, eine offene Kommunikation kann im Einzelfall aber helfen.
Von Verschleierungstaktiken jedweder Form ist abzuraten. Machen Sie sich nichts vor: Personalentscheider sind in der Regel sehr erfahren im Deuten von Bewerbungsunterlagen und Lebensläufen. Daher erkennen sie auch schon mit einem Blick, wenn längere Erwerbspausen kleingeredet oder heruntergespielt werden sollen.
Suchen Sie lieber das offene Gespräch. Benennen Sie die Gründe und geben Sie auch mögliche Fehler zu. Denn wie heißt es so schön: „Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung“ – das wird meist auch vom Personaler so gesehen. Gar nicht gerne gesehen wird hingegen der Verdacht, irgendwie verschaukelt zu werden.
Davon abgesehen sind falsche Angaben im Lebenslauf ein Tabu. Wenn Sie Ihren künftigen Arbeitgeber anlügen, also bewusst täuschen, steht Ihr neues Arbeitsverhältnis nicht nur auf zwischenmenschlicher Ebene auf sehr wackeligen Füßen. Dies kann nämlich Grundlage für eine fristlose Kündigung werden, im schlimmsten Fall sind sogar Schadenersatzforderungen denkbar.