Sachbezugswerte 2020

Sachbezugswerte 2020

Anfang November hat der Bundesrat der 11. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt. Damit stehen nun die Sachbezugswerte 2020 fest.

Die Änderung des SvEV tritt zum 1.1.2020 in Kraft. Sachbezüge sind also bereits ab Januar 2020 in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Für die Verpflegung wird der Monatswert auf 258 Euro angehoben. Im Einzelnen gelten für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten folgende Werte:

Frühstück 1,80 Euro (54 Euro / Monat)
Mittagessen 3,40 Euro (102 Euro / Monat)
Abendessen 3,40 Euro (102 Euro / Monat)

Für Unterkunft und Miete steigt der Sachbezugswert auf 235 Euro/Monat. Detaillierte Angaben finden Sie in den folgenden Aufstellungen (ohne Gewähr).

Monatliche Sachbezugswerte für freie Verpflegung in Euro

Personenkreis Frühstück Mittagessen Abendessen Verpflegung insgesamt
Volljährige Arbeitnehmer 54,00 102,00 102,00 258,00
Jugendliche und Auszubildende 54,00 102,00 102,00 258,00
Volljährige Familienangehörige 54,00 102,00 102,00 258,00
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres 43,20 81,60 81,60 206,40
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres 21,60 40,80 40,80 100,40
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres 16,20 30,60 30,60 77,40

 

Monatliche Sachbezugswerte für die freie Unterkunft von volljährigen Arbeitnehmern in Euro

Unterkunft belegt mit Unterkunft allgemein Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft
1 Beschäftigten 235,00 199,75
2 Beschäftigten 141,00 105,75
3 Beschäftigten 117,50 82,25
mehr als 3 Beschäftigten 94,00 58,75

 

Monatliche Sachbezugswerte für die freie Unterkunft von Jugendlichen und Auszubildenden in Euro

Unterkunft belegt mit Unterkunft allgemein Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/
Gemeinschaftsunterkunft
1 Beschäftigten 199,75 164,50
2 Beschäftigten 105,75 70,50
3 Beschäftigten 82,25 47,00
mehr als 3 Beschäftigten 58,75 23,50

 

Was sind Sachbezugswerte?

Einkünfte, die nicht als Geldleistungen sondern als Sachleistungen gewährt werden, bezeichnet man als Sachbezugswerte. Auch sie zählen – abgesehen von wenigen Ausnahmen – zum zu versteuernden Einkommen. Ebenso müssen hierauf Sozialabgaben geleistet werden. Es handelt sich z.B. um gestellte Kleidung, Unterkunft, Verpflegung etc.

Um den geldwerten Vorteil von Sachbezugswerten und damit eine einheitliche Basis zur Bestimmung von fälligen Sozialversicherungsbeiträgen festzulegen, setzt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Beitragseinzugs jährlich den Wert der Sachbezüge fest. Maßgeblich ist hierzu u.a. die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.

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