Anfang November hat der Bundesrat der 11. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt. Damit stehen nun die Sachbezugswerte 2020 fest.
Die Änderung des SvEV tritt zum 1.1.2020 in Kraft. Sachbezüge sind also bereits ab Januar 2020 in Höhe der neu festgesetzten Werte einheitlich sowohl steuer- als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Für die Verpflegung wird der Monatswert auf 258 Euro angehoben. Im Einzelnen gelten für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten folgende Werte:
Frühstück 1,80 Euro (54 Euro / Monat)
Mittagessen 3,40 Euro (102 Euro / Monat)
Abendessen 3,40 Euro (102 Euro / Monat)
Für Unterkunft und Miete steigt der Sachbezugswert auf 235 Euro/Monat. Detaillierte Angaben finden Sie in den folgenden Aufstellungen (ohne Gewähr).
Personenkreis | Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Verpflegung insgesamt |
---|---|---|---|---|
Volljährige Arbeitnehmer | 54,00 | 102,00 | 102,00 | 258,00 |
Jugendliche und Auszubildende | 54,00 | 102,00 | 102,00 | 258,00 |
Volljährige Familienangehörige | 54,00 | 102,00 | 102,00 | 258,00 |
Familienangehörige vor Vollendung des 18. Lebensjahres | 43,20 | 81,60 | 81,60 | 206,40 |
Familienangehörige vor Vollendung des 14. Lebensjahres | 21,60 | 40,80 | 40,80 | 100,40 |
Familienangehörige vor Vollendung des 7. Lebensjahres | 16,20 | 30,60 | 30,60 | 77,40 |
Unterkunft belegt mit | Unterkunft allgemein | Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft |
---|---|---|
1 Beschäftigten | 235,00 | 199,75 |
2 Beschäftigten | 141,00 | 105,75 |
3 Beschäftigten | 117,50 | 82,25 |
mehr als 3 Beschäftigten | 94,00 | 58,75 |
Unterkunft belegt mit | Unterkunft allgemein | Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft |
---|---|---|
1 Beschäftigten | 199,75 | 164,50 |
2 Beschäftigten | 105,75 | 70,50 |
3 Beschäftigten | 82,25 | 47,00 |
mehr als 3 Beschäftigten | 58,75 | 23,50 |
Einkünfte, die nicht als Geldleistungen sondern als Sachleistungen gewährt werden, bezeichnet man als Sachbezugswerte. Auch sie zählen – abgesehen von wenigen Ausnahmen – zum zu versteuernden Einkommen. Ebenso müssen hierauf Sozialabgaben geleistet werden. Es handelt sich z.B. um gestellte Kleidung, Unterkunft, Verpflegung etc.
Um den geldwerten Vorteil von Sachbezugswerten und damit eine einheitliche Basis zur Bestimmung von fälligen Sozialversicherungsbeiträgen festzulegen, setzt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Beitragseinzugs jährlich den Wert der Sachbezüge fest. Maßgeblich ist hierzu u.a. die Entwicklung des Verbraucherpreisindex.