Ratgeber: Dresscode und Aussehen im Job

Ratgeber: Dresscode und Aussehen im Beruf

Polizisten, Feuerwehrleute, Ärzte, Security-Mitarbeiter, Servicekräfte - in zahlreichen Berufen tragen Menschen Uniformen oder andere Berufsbekleidung, die genau vom Arbeitgeber bestimmt wird. In anderen Berufen haben Arbeitnehmer eine größere Entscheidungsfreiheit, was die Wahl ihrer Bekleidung und ihres Aussehens betrifft. Doch auch hier nehmen Arbeitgeber teilweise Einfluss auf das Erscheinungsbild der Mitarbeiter. Aber wie weit dürfen Arbeitgeber dabei gehen?

Weisungsrecht des Arbeitgebers vs. Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter

Als deutscher Staatsbürger hast du ein Persönlichkeitsrecht, welches vom Grundgesetz geschützt ist. Im Prinzip genießt du also die Freiheit, selbst über dein Aussehen zu bestimmen. Diese Freiheit kann jedoch von deinem Arbeitgeber für die Zeit, während du dich am Arbeitsplatz aufhältst, eingeschränkt werden.

Allerdings nur, wenn er einen guten Grund dafür hat. Dann kann der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und einen gewissen Einfluss auf Aussehen und Kleidung nehmen. Wichtig ist dabei, dass seine Vorgaben nicht diskriminierend sind.

Vorgaben zum Erscheinungsbild durch den Arbeitgeber dürfen nicht diskriminierend sein

Macht dein Arbeitgeber dir Vorschriften, was dein Aussehen am Arbeitsplatz betrifft, dann dürfen diese nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Das Diskriminierungsverbot bezieht sich unter anderem auf eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion sowie der sexuellen Identität oder einer Behinderung.

Ein Arbeitgeber darf also weder einen Bewerber aufgrund seines Körpergewichts ablehnen, insofern das Körpergewicht nicht der Ausübung der jeweiligen Tätigkeit entgegensteht, noch darf er geschlechtsspezifische Vorgaben machen, was die Arbeitskleidung betrifft.

Dienstvorschriften, die Berufskleidung betreffend, dürfen natürlich auch nicht gegen andere geltende Gesetze verstoßen.

Welche Gründe erlauben eine Einflussnahme des Arbeitgebers auf dein Aussehen?

Dein Arbeitsgeber darf in bestimmten Fällen ein Direktionsrecht ausüben, um Einfluss zu nehmen auf die Wahl deiner Kleidung und dein Aussehen.

Dies gilt ganz besonders, wenn Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind. So kann zum Beispiel das Tragen einer Warnweste, von Sicherheitsschuhen sowie anderer Arbeitskleidung notwendig sein, die dich während der Ausübung deiner Tätigkeit schützen.

Sogar Piercings lassen sich aus Sicherheitsgründen verbieten. Auch hygienische Gründe erlauben eine Einflussnahme durch den Arbeitgeber. So darf er beispielsweise lange Fingernägel verbieten, wenn diese aufgrund der Tätigkeit während der Arbeitszeit nicht hygienisch sauber zu halten sind.

Dienstuniformen für ein einheitliches äußeres Erscheinungsbild und als Erkennungsmerkmal

Die größte Beschränkung der persönlichen Freiheit bei der Wahl der Arbeitskleidung ist wohl die Vorschrift zum Tragen einer Dienstuniform. Auch hier gibt es Gründe, die dies möglich machen. So sollen Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten während der Ausübung ihrer Tätigkeit als solche erkannt werden.

Dein Arbeitgeber kann auch das Tragen von Bekleidung mit dem Firmenlogo während der Arbeit vorschreiben. So wirst du als Mitarbeiter deines Unternehmens erkannt. Wenn du zum Beispiel regelmäßigen Kundenkontakt hast oder Monteur im Außendienst bist, kann das vorteilhaft sein.

In größeren Unternehmen darf der Arbeitgeber dies allerdings nicht allein entscheiden. Hier hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

Betriebsvereinbarungen helfen dabei, klare Verhältnisse zu schaffen

Vorschriften des Arbeitgebers, die sich auf die Wahl der Kleidung am Arbeitsplatz sowie auf das Aussehen der Mitarbeiter beziehen, sollten im Arbeitsvertrag bzw. in einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. So sind beide Parteien auf der sicheren Seite und wissen, was von ihnen erwartet wird.

Durch seine Unterschrift akzeptiert der Arbeitnehmer dann wissentlich die Vorgaben des Arbeitgebers und hat diese einzuhalten. Widersetzt er sich, kann dies allerdings eine Abmahnung oder Kündigung zur Folge haben.

Aktuelle Trends verändern den Dresscode

Die aktuellen Trends der Mode nehmen einen entscheidenden Einfluss auf den Dresscode am Arbeitsplatz. War die Krawatte noch vor einigen Jahren ein fast unverzichtbares Accessoire für das berufliche Outfit des Mannes, wird es in vielen Branchen heute lockerer gesehen.

Auch Piercings und Tattoos sind vielfach präsent und gesellschaftlich akzeptiert. In vielen Berufen stellen sie keinen Hinderungsgrund dar.

Wie liberal und frei das eigene Erscheinungsbild im Beruf gewählt werden kann, hängt allerdings stark von der jeweiligen Branche, dem Unternehmen und der Position ab.

Während es in kreativen Berufen eher leger zugeht, hält man in konservativen Bereichen wie beispielsweise in Versicherungen und Banken gerne an traditionellen Werten und formeller Kleidung fest.

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Natürlich kann es dann je nach Arbeitsstelle sein, dass auch hier Kleidervorschriften gelten, z.B. wenn Sicherheitskleidung notwendig ist. Für unser erstes Kennenlernen sei aber einfach, wer du bist!

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