Die Arbeitsschutzausschüsse des BMAS erstellten zusammen mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine neue Arbeitsschutzregel, um den Entwicklungen und Erkenntnissen zum Corona-Virus Rechnung zu tragen. Noch im August 2020 soll die neue Arbeitsschutzregel in Kraft treten.
Hierzu berichtet Haufe.Personal ausführlicher in einer Meldung vom 17.08.2020 und stellt auch den Aufbau näher vor. Auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert die Neufassung den im April 2020 vorgestellten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. So werden Maßnahmen vorgestellt, die für alle Bereiche der Wirtschaft gelten und durch die das Infektionsrisiko für die Beschäftigten gesenkt werden soll.
Download der neuen Arbeitsschutzregel:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html
Berichterstattung auf Heise.Personal:
BAUA – Sicherheit und Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz
Haufe: Branchenspezifische Informationen zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
Arbeiten in Zeiten von Corona: Checkliste zur Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz