Ihre monatliche Lohnsteuer wird ausgehend von Ihrem Bruttolohn und Ihrer Steuerklasse anhand von Steuertabellen errechnet. In diesen sind steuermindernd allerdings nur bestimmte Freibeträge berücksichtigt. Sofern Sie regelmäßig höhere steuerrelevante Belastungen haben, ermöglicht ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, dass Ihnen schon bei Auszahlung des Gehaltes mehr Netto vom Brutto bleibt.
Denn durch Freibeträge sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Ihr Arbeitgeber muss weniger Lohnsteuer einbehalten, Ihr monatliches Nettogehalt steigt.
Um die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens zu nutzen, beantragen Sie beim Finanzamt einen Freibetrag. Ausgaben, die Ihre Steuerlast mindern, werden dann sofort berücksichtigt und nicht erst, nachdem Sie im Folgejahr Ihre Steuererklärung abgegeben haben.
Den Antrag können Sie bis Ende November des laufenden Jahres stellen – Sie profitieren dann ab dem kommenden Monat von den geringeren Abzügen. Die Einhaltung dieser Frist ist besonders interessant, wenn Sie Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld erhalten. Denn bis dahin im laufenden Jahr zu viel bezahlte Steuern werden bereits für den Dezember angerechnet.
Ein höherer Freibetrag für die Lohnsteuer-Ermäßigung kommt in folgenden Fällen in Betracht:
Auf Antrag können diese durch das Finanzamt in die für die Lohnsteuerberechnung relevante ELStAM-Datenbank eingetragen werden.
Einen Vordruck für den Antrag finden Sie im Formularmanager des Bundesministeriums der Finanzen: https://www.formulare-bfinv.de/
Ausführlichere Informationen zum Thema hat unter anderem das Portal Finanztip.de zusammengestellt:
https://www.finanztip.de/lohnsteuerermaessigung/
Noch detailliertere Angaben zur Lohnsteuer 2020 sowie zur Funktionsweise der ELStAM-Datenbank finden Sie in dem neuen, kostenfreien Ratgeber Lohnsteuer 2020 des Sächsischen Staatsministerium der Finanzen.