Die Schulen haben wieder teilweise geöffnet. Für viele Klasse gibt es aber nach wie vor Distanzunterricht. Wohin die Reise geht, ist noch ungewiss. Gerade für Berufstätige stellt das Homeschooling und die notwendige Betreuung der Kinder eine zusätzliche Belastung dar. Wie können Unternehmen ihre Angestellten unterstützen? Hier ein paar Anregungen.
Die Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder bedeutet für viele Eltern in dieser Zeit neue Herausforderungen. Ist normale Präsenzpflicht im Betrieb, stellt sich dies doppelt schwierig dar. Sofern es die Möglichkeit gibt von zu Hause zu arbeiten, erleichtert dies den Spagat zwischen Beruf und Kinderbetreuung.
Der Weg zur Arbeit entfällt. Diese Zeit steht nun der Betreuung zur Verfügung. Zudem sind die Eltern direkt vor Ort und können ihren Kindern helfen. Sei es bei der Bewältigung des Schulstoffes oder ganz profan bei technischen Problemen, wenn beispielsweise die Laptop-Kamera während des Videounterrichts mal wieder streikt.
Wer derzeit regelmäßig zu Hause arbeitet und gleichzeitig seinen Nachwuchs im Homeschooling betreut, weiß, dies ist kein Zuckerschlecken.
Sind die Kinder tagsüber zu Hause, benötigen sie Aufmerksamkeit. Die klassische Regelarbeitszeit „nine to five“ funktioniert hier nicht. Flexiblere Arbeitszeiten können eine große Hilfe sein.
Nicht alle beruflichen Aufgaben müssen zwingend in der Kernarbeitszeit erledigt werden. Viele Routinearbeiten können meist auch noch am späteren Nachmittag stattfinden, ohne dass hierdurch die Betriebsabläufe gestört werden. Am Vormittag bleibt dann Zeit für die Betreuung der Kinder im Homeschooling.
Wenn beide Elternteile die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung haben, lassen sich die anfallenden Betreuungsaufgaben natürlich noch besser aufteilen.
Einige Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern bereits die Möglichkeit Sonderurlaub oder verkürzte Arbeitszeiten für die Kinderbetreuung in Anspruch zu nehmen.
Zudem hat auch die Bundesregierung eine Entlastung für berufstätige Eltern beschlossen: Für 2021 wird die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, verdoppelt. Sie gilt nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090).
Generell haben sich inzwischen die unterschiedlichsten Bemühungen und Initiativen entwickelt, um berufstätigen Eltern die Betreuung ihrer Kinder und das Homeschooling zu erleichtern: von Familientagen mit verkürzter Arbeitszeit, Möglichkeiten der Kinderbetreuung im Unternehmen bis hin zu kostenfreien Online-Kursen und Aktionen.
Ein interessanter Ansatz ist auch die kollegiale Hilfe durch das Spenden von Überstunden, über die wir erst kürzlich berichtet haben.
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