Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) kritisiert die negativen Auswirkungen der im Jahr 2017 eingeführten Höchstüberlassungsdauer. So müssen auch Mitarbeiter in guten Einsätzen, beispielsweise mit Branchenzuschlägen, nach 18 Monaten den Einsatzort wechseln, weil sie nicht länger an das Kundenunternehmen überlassen werden dürfen.
Der BAP beruft sich dabei auch auf eine aktuelle Analyse des IAB, der Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zieht hierin eine erste kritische Bilanz, der zufolge die Reform der Zeitarbeit in die falsche Richtung gehe:
„Zeitarbeit wird von Kundenbetrieben primär als Flexibilitätspuffer genutzt. Infolgedessen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Begrenzung der Überlassungshöchstdauer neue Anreize setzt, Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten zu übernehmen“, werden die Arbeitsmarktforscher des IAB zitiert.
Der BAP werde sich auch weiterhin für eine Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer einsetzen, betont BAP-Präsident Sebastian Lazay in einer Pressemeldung. Es könne nicht sein, dass den Unternehmen der Zeitarbeitsbranche und ihren Arbeitnehmern quasi ein Berufsverbot nach 18 Monaten Überlassungsdauer vom Gesetzgeber auferlegt werde.
Weitere Informationen und Stellungnahmen zur Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit finden Sie hier:
IAB Stellungnahme zu den Auswirkungen der Reformen von befristeter Beschäftigung und Zeitarbeit
Am Ziel vorbei: die neue Höchstüberlassungsdauer in der Arbeitnehmerüberlassung