Eine neue Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit untersucht die Auswirkungen des demografischen Wandels auf den deutschen Arbeitsmarkt. Sie kommt zu dem Schluss, dass die wirtschaftlichen und sozialen Folgen dieses Wandels immer dramatischer werden. Auch der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) setzt sich mit der Studie auseinander und kritisiert in einer aktuellen Pressemeldung vor allem den Ausschluss der Zeitarbeitsbranche im Fachkräfteeinwanderungsgesetz bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten.
Deutschland erlebte zwischen 2006 und 2019 einen starken Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt mit einem kontinuierlich steigenden Rekordniveau bei der Beschäftigung. So betrug im Jahr 2019 die Beschäftigung 45,3 Millionen, was rund 95 Prozent des Erwerbspersonenpotenzials entsprach. In den letzten 15 Jahren stieg dieser Anteil um acht Prozentpunkte, wo hingegen die Arbeitslosenquote um mehr als die Hälfte auf rund fünf Prozent zurückging.
Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des demografischen Wandels müssen, so die Forderung des IAB, daher aus verschiedenen Richtungen angegangen werden. Von zentraler Bedeutung ist dabei der Migrationseffekt, da die Migranten den Rückgang des Arbeitskräftepotenzials bedeutend verschieben und abschwächen können. Über die reine Zahl der Nettozuwanderer hinaus wirkt sich die Migration sowohl über ihre Altersstruktur als auch über die Erwerbsbeteiligung auf das Arbeitskräfteangebot aus. Denn da die Migranten in der Regel jung sind, erhöhen die Zuwanderer das Erwerbspersonenpotenzial über einen langen Zeitraum.
Eine entscheidende Weichenstellung beim Ringen um gut ausgebildete Migranten mit anderen Ländern hat Deutschland dabei mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits vorgenommen. Dadurch können Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, in entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten. Seitdem entfällt die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene Engpassberufe und zudem auch die sogenannte Vorrangprüfung, ob zunächst Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle infrage kommen.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat jedoch eine immense Schwachstelle: Es schließt die Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten aus, da das Aufenthaltsgesetz (§40) der Zeitarbeit die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern weiterhin verbietet. Dies ist angesichts des immer eklatanteren Fachkräftemangels und des digitalen Wandels kurzsichtig, denn die Erfahrung und Expertise der Personaldienstleister könnten kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, geeignete Fachkräfte außerhalb der EU zu rekrutieren.
Zusätzlich haben die Zeitarbeitsunternehmen bereits bewiesen, dass sie die Integrationsdienstleister schlechthin sind, da die Personaldienstleister mit Abstand die meisten Geflüchteten einstellen. Zwischen November 2018 und Oktober 2019 beendeten 110.700 Menschen aus den Hauptherkunftsländern der Schutzsuchenden ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. 37.200, also mehr als ein Drittel, fanden dabei eine Arbeit bei einem Personaldienstleister.
Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP)