Hitzefrei für Arbeitnehmer?

Hitzefrei am Arbeitsplatz

Heiß war es in den letzten Tagen und viele Schüler durften nach dem vorzeitigen Unterrichtsschluss einen verlängerten Aufenthalt im Freibad genießen. Doch wie ist das eigentlich am Arbeitsplatz: Gibt es auch hier Hitzefrei?

Für Arbeitnehmer besteht nach dem Arbeitsrecht Arbeitspflicht, auch wenn die Temperaturen steigen. Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf Freizeit bei Hitze.

Arbeitgeber müssen jedoch darauf achten, dass die Beschäftigten der Hitze nicht schutzlos ausgesetzt sind. Und dies liegt natürlich auch im eigenen Interesse. Denn je höher die Temperaturen im Büro und am Arbeitsplatz steigen, desto geringer werden Konzentration und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.

Laut Arbeitsstättenregelung soll die Temperatur in Arbeitsräumen einen Wert von 26 Grad Celsius nicht grundsätzlich übersteigen. Dies ist jedoch lediglich eine "Soll-Bestimmung", also eine nicht zwingende arbeitswissenschaftliche Empfehlung. Es gibt Ausnahmen und zu diesen Ausnahmen zählen auch extreme Sommertage. An diesen müssen Beschäftigte auch bei Temperaturen von bis zu 35 Grad und mehr arbeiten.

Der Arbeitgeber ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Schutzmaßnahmen gegen die Überhitzung am Arbeitsplatz zu ergreifen. So verlangt die Arbeitsstättenverordnung zum Beispiel, dass Fenster und Oberlichter so beschaffen oder durch Jalousien abgedeckt sein müssen, dass die Arbeitsräume gegen übermäßige unmittelbare Sonneneinstrahlung geschützt sind. Auch sind Arbeitgeber angehalten, bei hohen Temperaturen gekühlte Getränke bereitzustellen, so dass eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme möglich ist.

Weitere Möglichkeiten, den Arbeitnehmer vor zu hohen Temperaturen zu schützen, sind die Verlegung von Arbeitszeiten in kühlere Tagesabschnitte, kürzere Arbeitszeiten sowie eine ausreichende Durchlüftung, z.B. in der Nacht bzw. den frühen Morgenstunden oder eine Klimatisierung. Auch gelockerte Bekleidungsregeln können helfen, hohe Temperaturen am Arbeitsplatz erträglicher zu machen. Wobei natürlich Bekleidungsvorschriften bzgl. notwendiger Schutzkleidung weiterhin einzuhalten sind.

Um eine eindeutige Regelung bei übermäßiger Hitze im Hochsommer zu schaffen, bietet es sich gerade in großen Betrieben auch an, dass Arbeitgeber und Betriebsrat entsprechende Vorgaben erarbeiten und in einer Betriebsvereinbarung festlegen.

Strengere Regeln gibt es für schutzbedürftige Personengruppen wie Schwangere, stillende Mütter oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, belegt durch ein ärztliches Attest, das die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen fordert. Sie können in der Praxis auf strengere Regeln zurückgreifen. Sie haben Anspruch auf Beschäftigung an einem anderen (kühleren) Ort oder, sofern der Arbeitgeber dies nicht ermöglichen kann, sogar auf Freistellung.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält auf seiner Internetseite weiterführende Informationen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitsstättenverordnung bereit.

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