Gesetzentwurf für ein zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Bürokratieentlastung

Es ist derzeit nicht nur schwer, in vielen Branchen geeignetes Personal zu finden, auch angesichts der bürokratischen Aufwände raucht manchem Personaler der Kopf. Hier soll ein neues Gesetz Entlastung schaffen. Das Bundeskabinett hat am 3.8.2016 den Entwurf zum 2. Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen. Das eigentliche Gesetzgebungsverfahren wird nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen. Das Gesetz soll dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Inhaltlich umfasst der Gesetzentwurf verschiedene Bereiche, die im betrieblichen Alltag besonderen bürokratischen Aufwand begründen, und soll Unternehmen allgemein entlasten. Für den Personalbereich besonders interessant sind geplante Änderungen zur lohnsteuerlichen Erleichterung sowie eine Vereinfachung bei den Sozialabgaben.

Unter anderem soll der Grenzbetrag zur quartalsweisen Abgabe von Lohnsteueranmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro angehoben werden. Im Sozialgesetzbuch ist eine Änderung bei der Fälligkeit für Gesamtsozialversicherungsbeiträge geplant. Und ab 2018 soll zudem eine beleglose Übermittlung aller Abrechnungswerte zur Pflegedienstleistungen möglich werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Entwurf zu einem zweiten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie.

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