Fachkräfteeinwanderungsgesetz: BAP kritisiert weiter bestehende Diskriminierung der Zeitarbeit

Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Kritik des BAP

Seit 1. März 2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Hierdurch entfallen ab sofort die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene Engpassberufe sowie die sogenannte Vorrangprüfung. Nach wie vor wird jedoch die Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten ausgeschlossen. Ein großer Nachteil – gerade für kleinere und mittelständische Unternehmen, wie BAP-Präsident Sebastian Lazay in einer Stellungnahme betont.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sei für den Wirtschaftsstandort Deutschland längst überfällig gewesen, so BAP-Präsident Sebastian Lazay, es hätte jedoch eine immense Schwachstelle: Es schließt die Zeitarbeitsbranche bei der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten aus, da das Aufenthaltsgesetz (§40) der Zeitarbeit auch künftig die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern verbietet. „Das ist nicht nur diskriminierend, sondern angesichts des immer eklatanteren Fachkräftemangels und des digitalen Wandels auch kurzsichtig. Denn die Erfahrung und Expertise der Personaldienstleister könnten kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, geeignete Fachkräfte außerhalb der EU zu rekrutieren. Zusätzlich könnten die Zeitarbeitsunternehmen den beim digitalen Wandel dringend benötigten IT-Fachkräften aus Drittstaaten, die im Projektbereich oftmals nur für kürzere Zeit gebraucht werden, eine langfristige Beschäftigungsperspektive in Deutschland bieten. Die Einwanderung von Fachkräften gesetzlich zu fördern und gleichzeitig jenen Wirtschaftszweig auszuschließen, der dafür bestens geeignet ist, ist paradox“, so der Verbandspräsident weiter.

Der BAP setzt sich daher weiterhin dafür ein, durch Streichung der Sonderbestimmung im Aufenthaltsgesetz die nicht nachvollziehbare Diskriminierung der Zeitarbeit zu beenden.

Auch der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) kritisiert die Nicht-Abschaffung der weiterhin diskriminierenden Sonderregelung für die Zeitarbeit. In einer aktuellen Pressemitteilung bemängelt der BGA-Präsident, Holger Bingmann, dass das Potenzial der Zeitarbeit weiter ungenutzt bleibe. "Die Zeitarbeitsbranche ist ein erfolgreiches Vehikel für die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt. [...] Dieses Potential verkennt die Regierungskoalition mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Will sie das Problem fehlender Fachkräfte wirklich in den Griff bekommen, muss sie auch die Zeitarbeit für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern öffnen", so Bingmann.

Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)

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