Empfehlungen für den Arbeitsplatz im Homeoffice

Empfehlungen für den Arbeitsplatz im Homeoffice

Das Arbeiten zu Hause wird uns Corona-bedingt weiter begleiten. Zudem wird generell wieder verstärkt über Möglichkeiten einer regelmäßigen Arbeit im Homeoffice diskutiert. Eine produktive und gesunde Tätigkeit am heimischen Arbeitsplatz ist jedoch wesentlich von der richtigen Ausstattung abhängig.

Die Laptop-Arbeit auf der Couch oder am Küchentisch wurde während des Lockdowns zwar als vorübergehende Lösung akzeptiert, eine langfristige Alternative zum Arbeitsplatz im Büro ist sie jedoch nicht. Mit der Informationsschrift "Arbeiten im Homeoffice - nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie" gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Unternehmern und Arbeitnehmern nun eine konkrete Hilfestellung und hat Empfehlungen für das Arbeiten im Homeoffice zusammengestellt.

Räumliche Voraussetzungen zum Arbeiten im Homeoffice

Für einen produktiven und gesunden Heimarbeitsplatz ist eine genügend große Schreibtisch- und Bewegungsfläche notwendig, die je nach Tätigkeit ausreichend Ablage und Bewegungsraum für wechselnde Arbeitshaltungen bereitstellt. Ein für längeres Sitzen geeigneter Schreibtischstuhl ergänzt den Arbeitsraum. Bei regelmäßiger Nutzung des Homeoffice wird zudem empfohlen, zusätzlich zum Laptop einen separaten Bildschirm einzusetzen.

Ein anderer wesentlicher Gesichtspunkt beim Heimarbeitsplatz ist die Beleuchtung: Hier werden Tageslicht sowie eine Sichtverbindung nach außen empfohlen. Der Arbeitsplatz sollte mit mindestens 500 Lux ausreichend hell sein. Bildschirmgeräte sollten so aufgestellt werden, dass sie frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.

Wichtig für ein effektives Arbeiten im Homeoffice ist je nach privater Situation auch die Absprache mit weiteren im Haushalt lebenden Personen. Beschäftigte im Homeoffice sollten in der Lage sein, konzentriert und zielgerichtet zu arbeiten, ohne von Familienangehörigen und häuslichen Aktivitäten abgelenkt zu werden.

 

 

Bewegungsmangel vorbeugen

Beim Arbeiten im Homeoffice entfällt der Weg zur Arbeit. Das spart Zeit, begründet im Einzelfall aber einen noch stärkeren Bewegungsmangel als bei vielen Büroangestellten ohnehin schon vorhanden. Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt die DGUV die eigentliche Bildschirmtätigkeit regelmäßig durch Haltungswechsel oder andere Tätigkeiten zu unterbrechen. Telefonate können beispielsweise im Stehen geführt werden. Noch idealer ist natürlich ein höhenverstellbarer Arbeitsplatz.

Grundausstattung IT und Telekommunikation

In der Regel stellt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten für das Arbeiten von Zuhause die IT-technischen Arbeitsmittel zur Verfügung. Bereits mit Smartphone oder Tablet kann die elektronische Kommunikation aufrechterhalten werden, allerdings wird das Schreiben längerer Texte oder das bewältigen komplexer Arbeitsaufgaben an solchen Geräten schnell mühsam.

Hier empfiehlt die DGUV zumindest das Verwenden eines Notebooks mit Tastatur und Touchpad. Bei längeren Tätigkeiten können externe Tastatur, Maus und Bildschirm die ergonomische Situation im Homeoffice weiter verbessern. Ein schneller, leistungsfähiger Internetanschluss ist meistens ebenfalls eine wichtige Grundvoraussetzung für das effektive Arbeiten im Homeoffice. Gegebenenfalls ist auch eine Anbindung an das Firmennetzwerk notwendig, z.B. über ein VPN.

Welche Mindestanforderungen gibt es an die Möblierung des Heimarbeitsplatzes?

Die DGUV sieht das Arbeitspensum als wichtiges Kriterium für die Mindestanforderungen an den Arbeitsplatz. Ihren Empfehlungen für den Heimarbeitsplatz legt sie die ebenfalls neu erstellten Richtlinien zur Einrichtung von Arbeitsplätzen in Hotels zugrunde.

Arbeitsplätze werden hier je nach Arbeitsaufgabe und Dauer der Tätigkeit in die drei Kategorien „Minimal“, „Funktional“ und „Optimal“ eingeteilt. Diese unterscheiden sich z.B. in der Größe der Arbeitsfläche, der Art des Arbeitsstuhles sowie weiteren Merkmalen wie Beinraumfläche und Höhenverstellung.

 

 

Unterweisung zum ergonomischen Arbeiten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Um einen geregelten Arbeitsablauf sicherzustellen, empfiehlt die DGUV eine Unterweisung von Beschäftigten im Homeoffice. Diese sollte unter anderem folgende Punkte enthalten:

  • Regelungen zu Arbeitszeiten und Erreichbarkeit, mit Angaben zu einzuhaltenden Arbeitszeiten, Arbeits- und Ruhepausen, Ansprechpartner (z.B. bei Fragen zur Arbeitssicherheit oder zu besonderen Situationen)
  • Hinweise zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und zur Nutzung der bereitgestellten Arbeitsmittel (z.B. Positionierung von Bildschirm, Tastatur und Maus)
  • Hinweise zur ergonomischen Sitzhaltung und zum dynamischen Sitzen (häufig wechselnde Sitzpositionen sowie Bewegungspausen)

Die DGUV weist zudem darauf hin, dass auch für Beschäftigte, die Bildschirmtätigkeiten im Homeoffice verrichten, eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin angeboten werden muss.

Hier können Sie die Informationsschrift "Arbeiten im Homeoffice - nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie" downloaden.

Weiterführende Informationen – Arbeiten in Zeiten von Corona und Homeoffice

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Home-Office: Was können Sie von der Steuer absetzen?

Arbeiten in Zeiten von Corona: Checkliste zur Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz

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