BAP bekräftigt Kritik an Höchstüberlassungsdauer:

„Unnötige Regelungen, die den Erhalt von Arbeitsplätzen gefährden, müssen beseitigt werden“

Sebastian Lazay - Präsident des BAP

Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP), fordert die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer anlässlich der steigenden Arbeitslosenzahlen. Durch die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer könne Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit verhindert werden, erklärt er in einer aktuellen Pressemeldung des Verbandes:

Der deutsche Arbeitsmarkt steht weiterhin ganz im Zeichen der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, lag die Zahl der Arbeitslosen im Juni bei 2,853 Mio. und somit um 40.000 höher als im Mai. Gegenüber dem Vorjahresvergleich hat sich die Arbeitslosenzahl um 637.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote stieg gegenüber dem Mai um 0,1 Prozent auf 6,2 Prozent an und erhöhte sich im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres um 1,3 Prozent.

Durch die Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer kann Arbeitslosigkeit verhindert werden

„Angesichts steigender Arbeitslosigkeit muss es jetzt neben konjunkturellen Anreizen vor allem darum gehen, unnötige Regelungen, die den Erhalt von Arbeitsplätzen gefährden, zu beseitigen“, macht BAP-Präsident Sebastian Lazay deutlich. „In der Zeitarbeit ist es die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, die dazu führt, dass Beschäftigte aus eingespielten Teams abgezogen werden müssen, aufgrund der aktuellen Krise aber kaum von Kundenunternehmen übernommen und größtenteils auch nicht woanders eingesetzt werden können. Das hat für Zeitarbeitskräfte oftmals Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit zur Folge. Mit der Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer kann unnötige Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit effektiv verhindert und Beschäftigung nachhaltig gesichert werden“, bekräftigt Lazay.

Inanspruchnahme von Kurzarbeit nimmt weiterhin zu

Nachdem von März bis Mai bereits für 11,8 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland Kurzarbeit beantragt wurde, wurde im Juni für weitere 342.000 Personen Kurzarbeit angezeigt. Zudem teilte die BA mit, dass bereits im April für 6,83 Mio. Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt wurde. Somit lag die Inanspruchnahme von Kurzarbeit in Folge der Corona-Pandemie massiv über den Werten zur Zeit der Finanzkrise 2008/2009.

Rückgang bei Erwerbstätigkeit und Arbeitskräftenachfrage

Die Erwerbstätigkeit ging im Mai weiter zurück und lag bei 44,71 Mio. Personen. Gegenüber dem Vorjahr nahm sie um 531.000 ab. Auch die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist spürbar zurückgegangen. So waren im Juni 570.000 offene Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, rund 227.000 weniger als im Juni des vergangenen Jahres.

Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Zeitarbeit geht ebenfalls zurück

Zudem hat die BA unlängst den aktuellen Wert für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Wirtschaftszweig „Überlassung von Arbeitskräften“ veröffentlicht. Im April 2020 waren demnach 642.900 Personen sozialversicherungspflichtig in der Zeitarbeitsbranche beschäftigt. Da der Wert im April 2019 noch bei 752.509 Personen lag, ist demnach ein Rückgang von 14,6 Prozent im Vorjahresvergleich zu verzeichnen.

Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
Foto: Copyright - Steffen Jänicke | BAP

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