Das Instrument der Kurzarbeit hat in Deutschland die Auswirkungen der Corona-Pandemie am Arbeitsmarkt abgemildert und ein deutliches Ansteigen der Arbeitslosigkeit verhindert. Kurzarbeit ist für viele Arbeitnehmer jedoch mit Lohneinbußen verbunden und kann auch langfristig Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben.
Um die Belastungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern, hat das Bundeskabinett die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis Ende 2021 gibt es ein erhöhtes Kurzarbeitergeld von bis zu 80 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes bzw. 87 Prozent, sofern es ein Kind im Haushalt gibt. Auch die maximale Bezugsdauer wurde auf 24 Monate erhöht, befristet bis Ende 2021.
Das Instrument der Kurzarbeit scheint einem Stellenabbau am aktuell durch Corona belasteten Arbeitsmarkt spürbar entgegenzuwirken. Es stellt sich allerdings die Frage, wie sich die Verlängerung der Kurzarbeit auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) auswirkt.
Mit diesem spannenden und für viele Arbeitnehmer wichtigen Thema setzt sich ein aktueller Gastbeitrag der Longial-Altersvorsorgeberater im Personalportal des Haufe Verlages auseinander.
Denn die Einflüsse von Corona auf die bAV sind vielfältig: Es muss sowohl betrachtet werden, welche Auswirkungen Kurzarbeit auf die bAV haben kann, als auch, ob es Eingriffsmöglichkeiten in Altersversorgungssysteme gibt und ob bei Versorgungsträgern erforderliche Mitgliederversammlungen stattfinden können.
Grundsätzlich ist für den Einfluss der Kurzarbeit auf die bAV zuerst einmal die gewählte Art der Zusage entscheidend. Hier sind in Deutschland drei verschiedene Modelle verbreitet:
Was dies im Einzelfall für die betriebliche Altersvorsorge bedeutet und welche Regelungen seitens der Politik und der Versorgungsträger nach Meinung der Autoren getroffen werden müssen, um die bAV trotz Corona-Krise aufrecht zu erhalten, können Sie hier nachlesen:
https://www.haufe.de/personal/hr-management/corona-und-die-bav_80_523764.html