Die Arbeitswelt hat sich in den letzten Jahren in vielen Bereichen grundlegend verändert. Durch die voranschreitende Digitalisierung ist man mobiler geworden, gleichzeitig oftmals auch omnipräsent erreichbar. Es verwundert daher nicht, dass für das „Arbeiten 4.0“ ein moderneres Arbeitszeitgesetz gefordert wird, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht regelt.
Ein viel kritisierter Punkt in diesem Zusammenhang sind die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten. Denn der Wunsch, die Arbeitszeit flexibler gestalten zu können, ist weit verbreitet, sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Arbeitnehmern. Laut Gesetz müssen jedoch zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn mindestens elf Stunden Zeit vergehen. Und das ohne Unterbrechung!
Haufe.de greift das Thema nun ausführlicher auf, stellt Meinungen und Instrumentarien zusammen. Welche Möglichkeiten bieten beispielsweise Tarifverträge, um individuelle Ruhezeitregelungen zu vereinbaren? Wie stellen sich Arbeitsmarkt-Experten eine Neuregelung des Arbeitszeitgesetzes und der Ruhezeit vor? Und was sagt die EU-Gesetzgebung zu dem Thema?