Zahlreiche Betriebe verlagern ihre Arbeit ins Home-Office, dies ist jedoch nicht an jedem Arbeitsplatz möglich. Wer aktuell im Betrieb und mit Kollegen oder Kunden eng zusammenarbeiten muss, kann sich dennoch schützen und durch ein paar einfache Verhaltensregeln die Gefahr einer Infektion minimieren.
Unsere Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern. Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife (!) ist daher in der aktuellen Situation immens wichtig, um eine sogenannte Schmierinfektion zu vermeiden. Nach aktuellem Wissensstand ist dies auch gegen das Corona-Virus äußerst wirksam, denn es wird von einer äußeren Fetthülle geschützt. Die Seife löst diese auf und das Virus wird zerstört. Nur ein schnelles Abspülen der Hände unter fließendem Wasser ist hingegen nicht ausreichend!
Um die Hände gründlich zu waschen, halten Sie diese erst unter fließendes Wasser. Anschließend seifen Sie Ihre Hände ausgiebig ein – sowohl die Handinnenflächen, als auch Handrücken, Fingerspitzen, Fingernägel, Fingerzwischenräume und beide Daumen.
Achten Sie darauf, dass sie wirklich überall hinkommen! Ein gründliches Einseifen nimmt mindestens 20 bis 30 Sekunden in Anspruch.
Dann spülen Sie Ihre Hände mit fließendem Wasser ab und trocknen sie. Verwenden Sie hierzu in öffentlichen Toiletten am besten Einmaltücher und nutzen Sie auch für das Schließen des Wasserhahns und ggf. die Türklinke ein Einmaltuch oder ihren Ellenbogen, nicht die frisch gewaschenen Hände.
Nach aktuellem Forschungsstand dringt das Corona-Virus nicht direkt durch die Haut in unseren Körper ein. Eine Infektion findet erst bei Kontakt mit den Schleimhäuten z.B. in Nase, Mund und Augen statt. Vermeiden Sie es daher, sich ins Gesicht zu fassen.
Leider klingt das einfacher als es ist, da wir Menschen uns unbewusst relativ häufig ins Gesicht fassen. Werden Sie sich dessen bewusst und versuchen Sie es zu unterlassen.
Ein maßgeblicher Verbreitungsweg des Corona-Virus ist die Tröpfchen-Infektion. Jeder von uns stößt beim Atmen und Sprechen sowie erst recht beim Husten und Niesen feinste Tröpfchen und Aerosole aus. Bei einer infizierten Person enthalten diese das Virus und können beim Einatmen von anderen aufgenommen werden.
Halten Sie daher auch am Arbeitsplatz und in der Kantine Abstand zu anderen Menschen! Mindestens 1,5 - 2 Meter werden offiziell empfohlen.
Gerade beim Husten und Niesen verteilen sich Aerosole besonders weit. Dies gilt es zu verhindern.
Wenn Sie in Gesellschaft von anderen Personen Husten oder Niesen müssen, drehen Sie sich unbedingt von diesen weg. Halten Sie sich ein Einmaltaschentuch vor Mund und Nase. Ist dies nicht verfügbar, nutzen Sie ihre Armbeuge.
Das Husten oder Niesen in die Hand, wie in unserem Kulturkreis traditionell üblich, sollten Sie hingegen vermeiden. Dabei können Krankheitserreger auf die Handflächen gelangen, was wiederum eine Schmierinfektion begünstigt.
Natürlich ist nach dem Schnäuzen oder einer Niesattacke gründliches Händewaschen angesagt.
Einzelbüro, Fließband oder Intensivstation im Krankenhaus: Die notwendigen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz unterscheiden sich zum Teil drastisch, so dass pauschale Empfehlungen schwer zu geben sind.
Grundsätzlich sollten Gegenstände, die regelmäßig von unterschiedlichen Personen angefasst werden, derzeit häufiger gereinigt und desinfiziert werden. Besteht regelmäßiger Kontakt zu anderen Personen, kann zudem ein Mund-und-Nasen-Schutz das Infektionsrisiko verringern. Zwar ist seine Schutzwirkung momentan noch umstritten und keine gesetzliche Verpflichtung in Kraft, in jedem Fall dürfte aber die Ausbreitung von Tröpfen und Aerosolen durch das Tragen einer Schutzmaske verringert werden.
Wegen der extrem hohen Ausbreitungsgefahr des Corona-Virus ist eine Infektion meldepflichtig. Der Arbeitgeber hat unverzüglich die zuständige Gesundheitsbehörde zu informieren und die betroffene Person von anderen zu trennen.
Es wird dann ggf. ein Covid-19-Test erfolgen sowie die Erfassung aller Kollegen und Kunden, mit denen die betroffene Person in Kontakt stand. Sobald der Verdacht einer Ansteckung besteht oder ein Arbeitnehmer an dem Virus erkrankt ist, muss der Arbeitgeber zudem seiner Fürsorgepflicht gegenüber den übrigen Beschäftigten nachkommen und die Viruserkrankung im Unternehmen offenlegen.
Covid-19 / Coronavirus - Handlungspflichten und Optionen des Arbeitgebers
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