Jüngst erst hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer „Homeoffice-Pflicht“ für Bürotätigkeiten beschlossen. Mit Maskenpflicht, betriebseigenen Hygienevorschriften oder Präsenzveranstaltungen stellen sich viele weitere Fragen zum Arbeiten während der Corona-Pandemie. Zunehmend beschäftigen sich hiermit auch die Arbeitsgerichte.
Der Haufe-Verlag hat nun verschiedene aktuelle Gerichtsurteile zusammengestellt, die sich mit typischen „Corona-Vorgaben“ beschäftigen.
So hat das Arbeitsgericht Siegburg im Dezember 2020 entschieden, dass der Arbeitgeber pauschale Atteste, die von der Maskenpflicht befreien, nicht akzeptieren muss.
Das Arbeitsgericht Wesel betonte in einem Urteil die engen rechtlichen Vorgaben zur Videoüberwachung in Betrieben und bestätigte das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in dieser Angelegenheit. Dies gelte weiterhin, auch wenn die Überwachungsmaßnahmen in erster Linie zur Überprüfung der Einhaltung von Corona-Maßnahmen dienen sollen.
Weitere Urteile in der Zusammenstellung befassen sich zum Beispiel mit dem Anspruch auf Homeoffice, der Forderung nach Betriebsschließungen bei fehlenden Corona-Schutzmaßnahmen, betriebsbedingten Kündigungen in der Corona-Pandemie sowie Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates bei Corona-bedingten Entscheidungen.
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