Seit April dieses Jahres greift die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Beim Einsatz von fremdem Personal müssen Unternehmer nun noch genauer hinschauen, um sich vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes stellt Personaler vor neue Herausforderungen. Denn gerade heute sind der Einsatz von externen Spezialisten, flexible Beschäftigungsmöglichkeiten sowie ein hohen Anteil an Projektarbeit in vielen Unternehmen Notwendigkeit entscheidende Erfolgsfaktoren. Die neuen Spielregeln machen jedoch viele bislang eingesetzte Formen der Zusammenarbeit von internen und externen Mitarbeitern problematisch.
Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Konsequenzen aufgrund der AÜG-Reform gezogen werden müssen. Und wie sich Zeitarbeitnehmer sowie externe Spezialisten in selbständigen Dienst- und Werkverträgen bei ihrer täglichen Teamarbeit klar von den Arbeitnehmern in Festanstellung abgrenzen lassen.
Welchen Fragen unter anderem die Praxis des Fremdpersonaleinsatzes standhalten muss, um sich vor rechtlichen Konsequenzen schützen zu können, hat nun ganz aktuell der Haufe Verlag in einem Info-Beitrag zusammengestellt. Dieses können Sie hier einsehen: Praxisfragen zur AÜG-Reform: Abgrenzungsfragen, Arbeitszeitfragen, Weihnachtsfeiern, Sozialleistungen
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