Das Berufsbild des Ingenieurs ist breitgefächert. Die Ausbildung zum Ingenieur unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und Hochschule zu Hochschule. Dementsprechend gibt es unterschiedliche verliehene Titel und Bezeichnungen, zumal sich die Struktur der Abschlüsse und Studiengänge mit der Bologna-Reform geändert hat. Wir stellen die häufigsten vor.
Ingenieur
Der Begriff „Ingenieur“ ist eine Berufsbezeichnung, kein akademischer Grad. Vor der Vereinheitlichung der Studiengänge in Europa durch den Bologna-Prozess war die Berufsbezeichnung mit dem Dipl.-Ingenieur in Deutschland einheitlich gesetzlich geschützt. Nach der Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse ist dies weniger eindeutig und wird durch die jeweiligen Ingenieursgesetze der einzelnen Länder definiert.
In der Regel dürfen sich jedoch nur Absolventen von technischen und ingenieurswissenschaftlichen Studiengängen als „Ingenieur“ bezeichnen, wenn dies in der Abschluss-Urkunde vermerkt ist.
Dipl.-Ing. (FH)
Der Abschluss zum Diplom-Ingenieur (FH) wurde heutzutage weitgehend durch den Bachelor (B.Eng. oder B.Sc.) ersetzt. Der Dipl.-Ing. (FH) hat seinen Titel nicht an einer Universität, sondern an einer Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften erworben. Im Unterschied zum universitären Studium zeichnet sich die Ausbildung an Fachhochschulen meist durch einen stärkeren Praxisbezug und weniger tiefgreifendes theoretisches Wissen aus. Dementsprechend ist die Regelstudienzeit an der Fachhochschule auch kürzer.
Dipl. Ing.
Der Diplom-Ingenieur galt über viele Jahrzehnte fast schon als deutsches Markenzeichen. Inzwischen bieten nur noch wenige Hochschulen diesen Abschluss an. An den meisten Universitäten wurde der Abschluss im Zuge der Bologna-Reform durch den Abschluss „Master of Science“ bzw. „Master of Engineering“ ersetzt. Der Dipl.-Ing. (ohne Zusatz) wurde an einer Universität oder technischen Hochschule erworben. Aufgrund der Studienordnungen dauert dieses Studium länger, geht tiefer und legt oftmals einen größeren Schwerpunkt auf theoretisches (Grundlagen-) Wissen.
B.Eng. / B.Sc.
Mit der Bologna-Reform wurden zahlreiche Studiengänge und -abschlüsse in Europa vereinheitlicht. Der Bachelor of Engineering bzw. Bachelor of Science ist der erste akademische Grad, den ein Student des Ingenieurswesens erreichen kann. Häufig wird der Bachelor-Studium mit dem früheren Diplom an einer Fachhochschule verglichen, auch wenn diese Analogie nur teilweise zutrifft. Der Bachelor gilt i.d.R. als Voraussetzung und Zulassung für das weiterführende Masterstudium.
In Deutschland ist nicht gesetzlich geregelt, welchen Abschluss die Absolventen erhalten (B.Eng. oder B.Sc.). Dies entscheiden die jeweiligen Hochschulen in ihren Prüfungsordnungen.
M.Eng. / M.Sc.
Der Master of Engineering, bzw. Master of Science ist der zweite akademische Grad, den ein Absolvent des Ingenieurswesens erreichen kann. Er baut auf den B.Eng. bzw. B.Sc. auf und ist dem früheren Diplom an der Universität oder Technischen Hochschule gleichgestellt.
Dr.Ing., Dr.Ing. habil.
Auch Absolventen der Ingenieurswissenschaften können nach dem Diplom bzw. Masterabschluss weitere akademische Weihen erwerben. So besteht die Möglichkeit zur Promotion, um den Doktortitel zu erwerben. Hieran lässt sich eine Habilitation anschließen. Erhält der Ingenieur im Rahmen einer Lehrtätigkeit an einer Hochschule einen Lehrstuhl, darf er den Titel Professor (Prof.) tragen.
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