Umgang mit den Corona-Beschlüssen bei Tempo-Team

Auf den nachfolgenden Seiten beschreiben wir, wie Tempo-Team die aktuellen Beschlüsse umsetzt.
Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen unserer Mitarbeiter im Kundeneinsatz (Zeitarbeitnehmer) und Kundenunternehmen, die Zeitarbeitskräfte einsetzen.

Wegen der steigenden Corona-Infektionen hat der Deutsche Bundestag am 18.11.2021 ein neues Gesetz zum Umgang mit der Corona-Pandemie verabschiedet. Dieses wurde am 19.11.2021 vom Bundesrat bestätigt. Die beschriebenen Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 19. März 2022 und umfassen u. a. eine Ausweitung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie die damit verbundene Kontrollpflicht durch den Arbeitgeber.

Mitarbeiter

Wichtige Hinweise an Mitarbeiter im
Kundeneinsatz von Tempo-Team

Im Zusammenhang mit dem ersten Auftreten des Coronavirus in Deutschland bitten wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundeneinsatz, die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und die geforderten Maßnahmen jederzeit zu befolgen.
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Kunden

Wichtige Hinweise für Kundenunternehmen, die in ihrem Unternehmen Zeitarbeitnehmer beschäftigen

Die aktuelle Entwicklung der Corona Pandemie in Deutschland ist leider besorgniserregend. Umso wichtiger ist es, dass wir alle sorgfältig mit den gesetzlichen Vorgaben umgehen - so schützen wir letztendlich die Gesundheit aller.
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Einschränkungen im Publikumsverkehr

Wir nehmen die Empfehlungen der Bundesregierung, Behörden und Institute sehr ernst und gehen verantwortungsvoll mit der Corona-Situation um. Dazu gehört auch, soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund sind Ihre Tempo-Team Ansprechpartner angehalten, Vorsichtsmaßnahmen in den Niederlassungen umzusetzen. Wir bitten um Ihre Mithilfe:

  • Klären Sie bitte alle Angelegenheiten, für die Sie nicht zwingend persönlich erscheinen müssen, per E-Mail oder telefonisch. Die Kontaktmöglichkeiten jedes Randstad Standortes finden Sie bei Bedarf auf unserer Standortübersicht.
  • Sollte ein Besuch in der Niederlassung unvermeidbar sein, melden Sie sich möglichst vorher an, damit eine bessere Planung möglich ist. Treten Sie einzeln ein, halten Sie zu anderen Personen Abstand und beachten Sie, dass die jeweiligen Schutzkonzepte greifen.

GRUNDSÄTZLICH GILT AB DEM 24. NOVEMBER 2021 FÜR ALLE TEMPO-TEAM NIEDERLASSUNGEN UND DIE HAUPTVERWALTUNG

  • Interne Mitarbeiter:innen arbeiten soweit möglich im Homeoffice.
  • Es gilt die 3G-Regelung an allen Arbeitsplätzen, je nach Bundesländerregelung bzw. Berufsgruppe greift 3G+, 2G oder 2G+ mit täglicher Kontrollpflicht des 3G-Status durch den Arbeitgeber. Das heißt: Unsere Räumlichkeiten dürfen nur von Mitarbeitenden und Besuchern betreten werden, die geimpft, genesen (bis sechs Monate nach bescheinigtem Genesungsdatum) oder getestet (3G) sind. Ggf. strengere, länderspezifische Regelungen sind zu beachten.
  • Mitarbeitende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für den Zutritt zur Hauptverwaltung täglich einen negativen Bürgertest (max. 24 Stunden alt bzw. PCR-Test max. 48 Stunden) vorlegen. In den meisten Tempo-Team Niederlassungen kann an mindestens zwei Tagen pro Woche ein von Tempo-Team zur Verfügung gestellter Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt werden. Auch geimpfte/genesene Mitarbeitende sind aufgefordert, sich weiterhin zwei mal wöchentlich bzw. vor Betreten der Geschäftsräume mit von Tempo-Team gestellten Tests selbst zu testen.
  • Wenn 3G (oder länderspezifisch strengere Regelungen) nicht nachgewiesen wird, ist der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten bzw. zum Arbeitsplatz beim Kunden nicht gestattet!
  • Für die Dokumentation der gesetzlichen Prüfpflicht haben wir innerbetrieblich alle Vorkehrungen getroffen.
  • Alle Beschäftigten müssen jederzeit ihren aktuellen G-Nachweis für behördliche Kontrollen mit sich führen.
  • Das Vorlegen gefälschter 3G-Nachweise ist ein Straftatbestand und wird nach der Gesetzesänderung mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet. Wir werden dies konsequent zur Anzeige bringen.
  • Grundsätzlich gelten weiterhin die AHA + L-Regeln.
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