Wichtige Hinweise an Bewerber & Mitarbeiter
im Kundeneinsatz von Tempo-Team

Im Zusammenhang mit dem ersten Auftreten des Coronavirus in Deutschland bitten wir alle Bewerber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundeneinsatz, die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen und die geforderten Maßnahmen jederzeit zu befolgen.

Was ändert sich genau am Arbeitsplatz?

Beschäftigte müssen bei der Ankunft am Arbeitsplatz nachweisen, dass sie eines der 3 Gs – geimpft, genesen oder getestet – erfüllen. Hierzu müssen Sie jederzeit ihren aktuellen G-Nachweis für Kontrollen von Behörden, Arbeitgebern und Einsatzbetrieben mit sich führen und auf Verlangen vorlegen (je nach Bundesländerregelung bzw. Berufsgruppe greift 3G+, 2G oder 2G+).

Die Kundenunternehmen (= das Unternehmen, in dem Sie als Zeitarbeitskraft eingesetzt sind) müssen den Nachweis täglich kontrollieren und dies dokumentieren. Ungeimpfte Beschäftigte müssen jeden Tag neue Tests vorlegen (Ausnahme: PCR-Tests alle 48 Stunden).

Bei Verstößen sind Strafen und hohe Bußgelder möglich.

Kann ich mich weigern einen 3G-Nachweis vorzulegen?

Wenn Sie sich weigern mitzuteilen, ob Sie genesen, geimpft oder getestet sind und keinen Nachweis vorlegen, dürfen wir Sie nicht beschäftigen – und das Kundenunternehmen Sie somit auch nicht einsetzen. In diesem Fall besteht ein von Ihnen selbst verursachtes Leistungshindernis, für die entsprechenden Fehlzeiten erhalten Sie kein Entgelt.

Wer keinen 3-G-Nachweis vorlegt, dem drohen laut Bundesarbeitsministerium arbeitsrechtliche Folgen. D. h. weigern sich Beschäftigte dauerhaft den Nachweis zu erbringen, kommen Entgeltausfälle oder sogar Kündigungen auf sie zu. Ein Anspruch auf z. B. Home-Office für Ungeimpfte ist laut Bundesarbeitsministerium ebenfalls nicht möglich. Das Vorlegen gefälschter 3G-Nachweise ist ein Straftatbestand und wird nach der Gesetzesänderung mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Wie weise ich 3G-Konformität nach?

Für das Aufstellen und Durchsetzen der jeweils gültigen Regelungen in seinem Verantwortungsbereich ist das jeweilige Kundenunternehmen, in dem Sie als Zeitarbeitnehmer eingesetzt sind, zuständig. Als Geimpfter bzw. Genesener zeigen Sie Ihren offiziellen Nachweis vor. Ungeimpfte Beschäftigte bzw. Zeitarbeitnehmer müssen jeden Tag neue Tests vorlegen (Ausnahme: PCR-Tests alle 48 Stunden). Der Test muss in einer öffentlichen Einrichtung ("Bürgertest", Apotheke, Arzt etc.) erfolgen. Ein im Kundenbetrieb unter Aufsicht erstellter Selbsttest kann ebenfalls als Nachweis dienen.

Wer muss den Test anbieten und bezahlen?

Alle Mitarbeitenden, auch Zeitarbeitnehmer, haben 2 mal wöchentlich Anspruch auf Aushändigung eines Schnelltests vom Arbeitgeber (bzw. Einsatzbetrieb) zur Gesundheitskontrolle vor Antritt des Arbeitsweges. Diese Tests sind vom Arbeitgeber (bzw. Einsatzbetrieb) zu bezahlen, dienen aber nicht zum Nachweis von 3G wenn sie nicht unter Beaufsichtigung durchgeführt werden.

Welche Tests werden anerkannt?

Anerkannt werden z. B. Tests von öffentlichen Einrichtungen ("Bürgertest", Apotheken, Ärzte etc.) oder Selbsttests unter Aufsicht des Kundenunternehmens bzw. einer entsprechend beauftragten Person. Zu Hause einen Selbsttest zu machen, reicht also nicht. Das Testergebnis darf höchstens 24 Stunden alt sein (Ausnahme: PCR-Tests 48 Stunden).

Ist die Zeit für den Test als Arbeitszeit zu vergüten?

Nein, laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales handelt es sich nicht um vergütungspflichtige Arbeitszeiten, wenn Mitarbeitende sich testen lassen, um den erforderlichen 3G-Nachweis für den Arbeitsplatz zu erbringen.

Maßnahmen & Verhaltensregeln

Um Infektionsketten zu unterbrechen und sich selber nicht anzustecken, bitten wir Sie um die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und sorgfältig (mindestens 20 Sekunden mit Seife, bis zum Handgelenk).
  • Vermeiden Sie Händeschütteln und Umarmungen.
  • Halten Sie mindestens ein bis zwei Meter Abstand zu Erkrankten.
  • Mund-Nasen-Schutz tragen, sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden können
  • Berühren Sie die Schleimhäute im Gesicht nicht mit den Händen.
  • Niesen Sie in die Armbeuge statt in die Hand.
  • Entsorgen Sie benutzte Taschentücher umgehend nach Gebrauch.
  • Meiden Sie belebte Orte und Veranstaltungen.
  • Bleiben Sie bei Krankheitsverdacht zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt/Ärztin oder ein Krankenhaus.
  • Melden Sie begründete Verdachtsfälle umgehend Ihrem Tempo-Team Ansprechpartner oder der Niederlassung.
  • Beachten Sie die Weisungen des Einsatzbetriebes bezüglich des Umgangs mit dem Coronavirus

 

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