Eine stabile Konjunkturlage und hohe Beschäftigungszahlen kennzeichnen die aktuell positive Lage der deutschen Wirtschaft. Arbeitgeber und Unternehmen sehen sich jedoch auch mit dem Problem eines wachsenden Fachkräftemangels konfrontiert. Zudem werden Digitalisierung, demografischer Wandel und die bevorstehende Integration von Hunderttausenden von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt die deutsche Wirtschaft vor neue Herausforderungen stellen, wofür eine weitere Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt wird. Die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesänderungen, unter anderem zur Zeitarbeit stünden dem entgegen, wie Volker Enkerts, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) nun in einem Interview auf „Der Tagesspiegel“ erläutert.
Auf die beschlossenen Regulierungen angesprochen, verweist Enkerts auf die bereits bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Zeitarbeit. Die Überlassung von Arbeitnehmern durch Personaldienstleistungsunternehmen unterliege hierzulande bereits vollständig dem deutschen Arbeitsrecht und werde staatlich kontrolliert. Zeitarbeitsunternehmen seien demnach vollwertige Arbeitgeber mit allen entsprechenden Pflichten. Zeitarbeitnehmer sind in Deutschland fest angestellt und nicht nur - wie beispielsweise in Ländern wie Frankreich und Großbritannien - befristet für den jeweiligen Arbeitseinsatz. Sie haben damit Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Urlaub, Krankheit und fehlenden Einsatzmöglichkeiten und sie werden zu nahezu 100 Prozent nach Tarifverträgen bezahlt, die mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen wurden. Nach Ansicht des BAP seien die nun beschlossenen neuen Regulierungen daher nicht erforderlich und würden Betriebe wie Personaldienstleister lediglich unnötig belasten.
Die Belastung sieht Enkerts vor allem in Bezug auf mehr Bürokratie. So sei die konkrete Umsetzung bzw. der Nachweis von Equal Pay im Unternehmen teilweise alles andere als trivial. Denn oftmals sei gar nicht eindeutig, welche Mitarbeiter in der Stammbelegschaft vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Einen weiteren großen Nachteil sieht er in den Einschränkungen beim flexiblen Arbeitskräfteeinsatz.
So seien mit dem neuen Gesetz zum Beispiel längerfristige Projekteinsätze im hochqualifizierten Bereich wie bei IT- oder Ingenieurdienstleistungen nicht mehr möglich. Und auch die Vertretungen in Eltern- oder Pflegezeit würde durch die neuen Regulierungen erschwert.
Das gesamte Interview können Sie hier einsehen.