Heute ist Weltfahrradtag. Fahrrad fahren liegt im Trend, ist gesund und schont das Klima. Kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, mit dem eigenen Dienstrad zur Arbeit zu radeln. Wir werfen einen Blick auf die Vor- und Nachteile des vom Arbeitgeber finanzierten Drahtesels.
Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike bzw. Pedelec zur Verfügung stellt, sind hiermit zuerst einmal viele Vorteile verbunden.
Bewegung und damit auch das Fahrradfahren sind gesund. Gerade in Büro-Jobs bewegen wir uns meist viel zu wenig. Wer nun vom ÖPNV oder PKW für den Arbeitsweg auf das Fahrrad umsteigt, tut seiner Gesundheit in aller Regel etwas Gutes.
Das Herz-Kreislauf-System und die oftmals problematische Nacken- und Rückenmuskulatur werden gestärkt. Allgemein nehmen Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit zu: ein klassisches Win-Win also – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Übrigens zeigen Untersuchungen, dass Arbeitnehmer, die regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit kommen, im Durchschnitt weniger Krankheitstage haben.
Durch die Überlassung eines Dienstrades zeigt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer besondere Wertschätzung. Er setzt sich positiv von anderen Unternehmen ab, was in Zeiten des Fachkräftemangels wichtig ist.
Sofern die Mitarbeiter einen Bezug zum Klima- und Umweltschutz haben, wird sich dieser Effekt noch verstärken und die Bindung zum Unternehmen zusätzlich wachsen.
Keine Frage, wenn das Auto stehen bleibt und der Arbeitsweg stattdessen mit dem Fahrrad zurückgelegt wird, ist dies gut für das Klima und die Umwelt.
Gerade in Großstädten kann das Dienstrad zudem Zeitersparnis sein, wenn Sie auf dem Radweg am Staus vorbeiradeln und die Parkplatzsuche entfällt. Dies gilt nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch während des Arbeitstages für Fahrten zu Kunden und Geschäftspartnern.
Für viele Menschen ist das Fahrradfahren positiv besetzt. Wenn Unternehmen dies mit einem Dienst- oder Leasingrad unterstützen, profitiert ihr Ruf. Mitarbeiter werden zu Markenbotschaftern, in Form von Mundpropaganda oder auch durch öffentlich sichtbare Firmenlogos auf den Rädern.
Das Bereitstellen von Fahrrädern für die Mitarbeiter bietet viele Vorteile. Ein paar Dinge gibt es jedoch auch hier zu bedenken.
Die Bearbeitung und Verwaltung der firmeneigenen Fahrradflotte bedeutet einen gewissen Aufwand. Dies ist einzuplanen. Dann sind rechtliche Fragen, z.B. zum Versicherungsschutz, zu klären und es sollte geregelt sein, was mit dem Fahrrad bzw. mit dem Leasingvertrag geschieht, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet.
Zu guter Letzt hat die Art und Weise, wie ein Dienstrad finanziert wird und zu welchen Konditionen ein Mitarbeiter es nutzen kann, einen wesentlichen Einfluss bei der steuerlichen Betrachtung.
Finanziert werden Diensträder häufig über Leasingmodelle. Arbeitnehmer können das Dienstrad dann im Rahmen einer Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra nutzen.
Bei der Berechnung von Steuern und Abgaben wird dies deutlich unterschiedlich bewertet.
Gewährt der Arbeitgeber das Dienstrad als Gehaltsextra, trägt er die kompletten Kosten zusätzlich zum Gehalt. Seit dem 1. Januar 2019 muss dies nicht mehr als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Die Nutzung des Dienstrades ist somit steuerfrei. Da keine Gehaltsumwandlung stattfindet, mindern sich die Sozialabgaben nicht und das Dienstrad hat auch keinen Einfluss auf spätere Rentenansprüche.
Wird das Dienstrad im Rahmen der Gehaltsumwandlung bezogen (auch Barumwandlung oder Entgeltumwandlung genannt), erfolgt hierauf eine pauschale Besteuerung. Gleichzeitig mindern sich das Gehalt und die zu zahlenden Einkommenssteuern und Sozialabgaben.
In der Regel ist auch dieses Modell finanziell vorteilhafter als ein privater Kauf des Fahrrades. Ähnlich wie beim Dienstwagen müssen jedoch pauschal Steuern für die Fahrradnutzung vom Arbeitnehmer abgeführt werden.
Zudem sinkt durch den verminderten Rentenbeitrag der gesetzliche Rentenanspruch. Häufig ist dieser Effekt zu vernachlässigen. Im Einzelfall sollten Sie es jedoch bedenken und durchrechnen, vor allem wenn Sie Nutzung von hochpreisigen Diensträdern durch Gehaltsumwandlung über einen Zeitraum von vielen Jahren planen.
Surftipp: Ausführlich hat sich ein Beitrag von Haufe mit den finanziellen Aspekten des Dienst- oder Leasingfahrrades auseinandergesetzt.